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Verfasst am: 12.11.07, 10:51 Titel: Wäre das eine unerlaubte Werbe-Email ?
Hallo,
das Versenden unverlangter Emails ist ja nicht gestattet, zumindest im privaten Bereich !?!
Wenn man jetzt Kunden hätte, die vor einiger Zeit entweder einen Katalog oder Produkte
bestellt hätten, könnte man dann diese Kunden ansprechen ohne Gefahr zu laufen, eine
Abmahnung zu bekommen. Könnte man z.B. folgende Email gefahrlos verschicken:
==========================================================================
Sie haben vor einiger Zeit bei uns Produktunterlagen angefordert bzw. Produkte bestellt.
Wir möchten Ihnen deshalb interessante Information über neue Produkte und Preise zusenden.
Dies möchten wir aber nicht ohne Ihr Einverständnis tun.
Wenn Sie interessiert sind, klicken Sie bitte auf diesen [url]Link[/url].
Daß der bloße Bezug von Katalogen unter Verkauf einer Ware oder Dienstleistung fällt, wage ich stark zu bezweifeln. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
> Inhaltlich würde ich es für Werbung halten.
Müsste man dann nicht erkennen, was beworben wird ?
> Daß der bloße Bezug von Katalogen unter Verkauf einer Ware oder
> Dienstleistung fällt, wage ich stark zu bezweifeln.
Bedeutet das, dass so eine Email an Kunden, die Ware tatsächlich bestellt und
erhalten haben, problemlos wäre? Könnte man dann auch Werbung direkt senden
(ohne Link undd ohne die Anfrage) ?
Müsste man dann nicht erkennen, was beworben wird ?
Nun, ich erkenne eine Werbung für ein Unternehmen.
KlausA hat folgendes geschrieben::
Bedeutet das, dass so eine Email an Kunden, die Ware tatsächlich bestellt und erhalten haben, problemlos wäre? Könnte man dann auch Werbung direkt senden (ohne Link undd ohne die Anfrage) ?
Im Rahmen des § 7 UWG ja. Man könnt und dürfte, die Frage könnte allerdings wohlwollender aufgenommen werden bzw. weniger unbeliebt machen. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie war Ihre letzte Frage vor Andreas Hüttigs Beitrag? Könnte ein Satz in Anführungszeichen ein Beispielsatz sein? Könnte die Aussage, deren Bezug Sie nicht finden können, sich auf den direkt davor stehenden Satz beziehen, der tatsächlich bestimmt nicht unter Werbung fällt? Könnte es sein, daß Sie auch die Frage, die ich ihnen, für Sie nicht nachvollziehbar, beantwortet habe, nicht mehr im Hinterkopf haben und sie nur deshalb nicht nachvollziehen können?
Könnte es sein, daß Sie der Diskussion nicht folgen können? Wenn ja, dann sollten Sie vielleicht keine Handlungen tätigen, deren Zulässigkeit Sie nach Ihrer Interpretation von Gesetzestexten beurteilen, sondern fachkundigen Rat suchen, der Ihre konkreten Emails/Handlungen absegnet. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
"Sie blöde Mistmade können ja nichtmal lesen"
...fällt bestimmt nicht unter Werbung, egal ob Kunde oder Nicht-Kunde.
1.) Wen wollten Sie mit dieser Beschimpfung treffen und warum ?
2) Auf welche Aussage beziehen Sie das "..fällt bestimmt nicht unter Werbung..." ?
Ich hatte mich kurz gefasst, weil ich dachte es würde verstanden, da dies nicht der Fall ist, hole ich weiter aus:
Denken sie sich statt meines kurzen Postes folgenden langen als Antwort auf folgenden Gesprächsverlauf (Obwohl als Zitat markiert, habe ich Änderungen der Übersichtlichkeit halber vorgenommen):
Zitat:
Zitat:
Zitat:
1. Ist jede Email einer Firma an NICHT-Kunden Werbung ?
2. Oder kann man sich einen Email-Inhalt vorstellen, der keine Werbung ist ?
1. Nein
2. Ich schon. Erwarten Sie kein Beispiel, das würde Ihnen eh nicht gefallen.
Zu 2.: Da bin ich jetzt aber doch neugierig, was das für eine email sein könnte ?
Die Email könnte z.B. ausschließlich folgenden Text enthalten: "Sie blöde Mistmade können ja nichtmal lesen". Diese Email würde mit Sicherheit nicht unter Werbung fallen.
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