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Datenschutz: darf Anwalt Daten Dritter nennen?

 
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Chriss123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 00:27    Titel: Datenschutz: darf Anwalt Daten Dritter nennen? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

vor kurzem erhielt ich eine Abmahnung, in der u. a. auch auf einen "ähnlich gelagerten" Fall verwiesen wurde. Um mir diesen Fall näher zu bringen, schickte mir der Anwalt eine Kopie einer einstweiligen Verfügung. Darin entfernte er den Namen des Beklagten, übersah aber eine Internet-Adresse, über die ich den Beklagten schnell ausfindig machen konnte.

Nun meine Frage: Hat der Anwalt hier gegen Datenschutz verstoßen?

Mir bereitet nun Sorge, dass der Anwalt auch meine Internet-Adresse mal im Zusammenhang eines anderen Falles nennen könnte, was ich nicht möchte.

Ich wäre über jeden Hinweis dankbar.

Gruß + Danke,
Chriss
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 04:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nun meine Frage: Hat der Anwalt hier gegen Datenschutz verstoßen?

Nö.
Zitat:
Mir bereitet nun Sorge, dass der Anwalt auch meine Internet-Adresse mal im Zusammenhang eines anderen Falles nennen könnte, was ich nicht möchte.

Kann aber passieren. In Domainrechtsstreitigkeiten zitiert die juristische Literatur allgemein nach dem streitigen Domainnamen, so z. B. bei dem "tauchschule-dortmund.de"-Fall und dem "tschechische-republik.at"-Fall. Wenn jemand durch die Registrierung einer Domain Rechte anderer verletzt, ist es in meinen Augen hinnehmbar, wenn konkret illustriert wird, um was für eine Domain es sich gehandelt hat. Anders: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Sehr böse

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Chriss123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
]Wenn jemand durch die Registrierung einer Domain Rechte anderer verletzt, ist es in meinen Augen hinnehmbar, wenn konkret illustriert wird, um was für eine Domain es sich gehandelt hat. Anders: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Sehr böse


Ok, aber im geschilderten Fall ging es ja nicht um eine rechtswidrige Domain, sondern darum, dass unter dieser Domain urheberrechtlich geschützte Dokumente veröffentlicht wurden.

Gruß,
Chriss
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Chriss123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Neuigkeiten in meinem Fall, was meine hier gestellte Frage bzgl. des Datenschutzes betrifft.

Der gegnerische Anwalt hat laut Aussage meiner Anwältin sehr wohl gegen Datenschutz verstoßen! Die mir in Kopie gesendete einstweilige Verfügung war zumindest zum Zeitpunkt der Zusendung noch nicht rechtsgültig. Da der Anwalt die Kopie der einstweiligen Verfügung nicht ausreichend anonymisiert hat, liegt eine Datenschutzverletzung vor. Der Namen des Beklagten war zwar auf der Kopie geschwärzt, aber der Anwalt versäumte es, auch die genannte Internet-Domain zu schwärzen, womit mir eine Kontaktaufnahme mit dem Beklagten leicht möglich wurde.

Gruß,
Chriss
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Sengir
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Chriss123 hat folgendes geschrieben::
Da der Anwalt die Kopie der einstweiligen Verfügung nicht ausreichend anonymisiert hat, liegt eine Datenschutzverletzung vor.


Wage ich ja mal schwer zu bezweifeln.

Aber selbst wenn: Was "bringt" es dem Empfänger einer Abmahnung, wenn der Abmahnende eine "Datenschutzverletzung" gegenüber einem Dritten begangen hat?
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<- kein Anwalt. Mit Vorsicht zu genießen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Chriss123 hat folgendes geschrieben::
Der gegnerische Anwalt hat laut Aussage meiner Anwältin sehr wohl gegen Datenschutz verstoßen!

Na ja, wenn die Anwältin es sagt, ist es selbstverständlich richtig, sie wird ja schließlich von Dir dafür bezahlt, objektiv zu sein... Cool
chriss123 hat folgendes geschrieben::
Die mir in Kopie gesendete einstweilige Verfügung war zumindest zum Zeitpunkt der Zusendung noch nicht rechtsgültig.

Und das ist für die Frage, ob im vorliegenden Fall ein abmahnfähiger Rechtsverstoss vorlag, natürlich wahnsinnig bedeutsam... Mit den Augen rollen

Beste Grüße

Metzing

PS: Oops, fast vergessen: Ironie Smiley
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Chriss123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sengir hat folgendes geschrieben::
Aber selbst wenn: Was "bringt" es dem Empfänger einer Abmahnung, wenn der Abmahnende eine "Datenschutzverletzung" gegenüber einem Dritten begangen hat?


Natürlich bringt das was. Der gute Anwalt, welcher übrigens .EU-Schiedrichter ist, hat neben diesem Fehler noch einige weitere gemacht. Und da kommt dann eins zum anderen, was meine Verhandlungsposition sicher nicht schwächt. Allein wegen dieser ganzen Peinlichkeiten verliert so ein Anwalt doch schon an Glaubwürdigkeit - und sicher möchte er das ganze dann nicht mehr unbedingt vor Gericht klären, wenn es nicht eine andere Alternative (Vergleich) gibt.

Gruß,
Chriss
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Chriss123 hat folgendes geschrieben::
Natürlich bringt das was. (...) Allein wegen dieser ganzen Peinlichkeiten verliert so ein Anwalt doch schon an Glaubwürdigkeit - und sicher möchte er das ganze dann nicht mehr unbedingt vor Gericht klären, wenn es nicht eine andere Alternative (Vergleich) gibt.
Man muß nur fest genug dran glauben... Auf den Arm nehmen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Erinnert mich irgendwie an ein Lied aus meiner Jugend... Auf den Arm nehmen
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