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Zahlung von 300,- €

 
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Dori78
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 17:18    Titel: Zahlung von 300,- € Antworten mit Zitat

Brauche Unterstützung für meine Hausarbeit.

B Mietet bei V einen Porsche im Namens des M (15.07.2003). Als ein Tag später M nicht zu V kahm um den Leih-PKW abzuholen rief dieser Ihn an. M sagte V ihn gehe die Sache nichts an da er keine Vetrerungsvollmacht aushändigte. V solle sich an B halten. Das war 16.07.2003.

Nach längerem Schriftverkehr erhebte V Klage gegen M auf Zahlung von den 300,- €.
Als V merkte das er die Verhandlung verlieren würde, mahnte er am 28.09.2006 B an auf unverzügliche Zahlung von 300,-€. Im März wurde die Klage gegen M abgewiesen.

B macht daraufhin geltend er schulde dem V nichts. Zudem beruft B sich auf verjährung; V weißt darauf hin, das er erst jetzt die anschrift des B erfahren habe.
Kann V von M oder B Zahlung der 300,- verlangen?
Ich bin der Meinung von M nicht aber von B. Denn laut 122 BGB hat er Schadensersatzpflicht gegenüber von V!

Wer kennt Quellen?

Verlegen Hilfe....... Danke!!
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bacillol
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hausarbeit fürs Jurastudium?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

was hat 122 hier zu suchen, es handelt sich nicht um anfechtung.

schau doch einfach mal bei den stellvertretungsvorschiften des bgb und dazu dann in die verjährungsecke

der rest geht wie von alleine, schließlich wollen wir hier ja nicht vorsagen
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Und ich empfehle dringend, die fertige Arbeit jemandem zu zeigen, der sich mit deutscher Rechtschreibung und Grammatik auskennt.
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mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Und ich empfehle dringend, die fertige Arbeit jemandem zu zeigen, der sich mit deutscher Rechtschreibung und Grammatik auskennt.


wenn mein anwalt etwas drauf hat ist mir die rechtsschreibung u. grammatik sch....on egal Lachen
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::

wenn mein anwalt etwas drauf hat ist mir die rechtsschreibung u. grammatik sch....on egal Lachen

Naja, das ist halt das Problem mit den sprachlichen Fehlern:

Beim Anwalt-Sein, da stört's nicht mehr,
beim Anwalt-Werden jedoch sehr.

Auf den Arm nehmen
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Grosser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 13:31    Titel: Re: Zahlung von 300,- € Antworten mit Zitat

Dori78 hat folgendes geschrieben::

Wer kennt Quellen?


Ich: Heilquellen, Ölquellen, Wasserquellen, Dampfquellen, ....
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Und ich empfehle dringend, die fertige Arbeit jemandem zu zeigen, der sich mit deutscher Rechtschreibung und Grammatik auskennt.


wenn mein anwalt etwas drauf hat ist mir die rechtsschreibung u. grammatik sch....on egal Lachen


Dummerweise ist allerdings eine schlechte Rechtschreibung ein starker Indikator, dass der RA eben gerade nichts drauf hat. Es hilft auch wenig, wenn der Richter besagten RA geistig als Deppen einstuft, weil die Schriftsätze von einem bekifften Hauptschüler in besserem Deutsch verfasst worden wären. Und spätestens wenn dann eine AGB platzt, weil unser Goldkind ein Komma falsch/nicht gesetzt hat und so der Satz mehrdeutig wurde und gegen den Verwender ausgelegt werden muss, ist die Rechtschreibung ganz gewiss nicht mehr "sch....on egal". Smilie
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Agent Provocateur
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Abgesehen davon führen Rechtschreibung- und Grammatikfehler zunächst einmal zu nicht unerheblichen Abzügen in der Benotung der HA.

Zum Einstieg in die Problematik Verjährungshemmung empfehle ich den Palandt, §§ 203 ff. Das Auffinden weiterer Quellen dürfte danach kein Problem mehr darstellen.
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