Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mandatskündigung zur Unzeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mandatskündigung zur Unzeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 11:21    Titel: Mandatskündigung zur Unzeit Antworten mit Zitat

Moin Moin,

was meint Ihr, wann in nachfolgendem Zeit eine "Kündigung zur Unzeit" vorliegt:

RA A wird von seinem Mandanten M mit dem Einspruch gegen ein VU des Landgerichts L sowie der Klageerwiderung beauftragt. Da die Zeit drängt, wartet A nicht den Eingang eines Vorschusses ab, sondern erwidert sofort und übersendet erst anschliessend seine Kostennote an den M.

M zahlt trotz Mahnung nicht.

Termin zur Verhandlung über den Einspruch gegen das VU sowie in der Sache selbst ist in 11 Wochen.

Was meint Ihr, wie viel Zeit vorher eine Mandatskündigung durch RA A erfolgen sollte (natürlich nur bei ausbleibender Zahlung), um sich nicht vorhalten lassen zu müssen, er hätte zur Unzeit gekündigt?
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm...

wenn dem Mandanten in der Mahnung mitgeteilt wurde, dass eine Terminswahrnehmung vom Eingang eines Vorschusses abhängt, würde ich wenige Tage vorher noch für ok halten.

Mehr als 2 Wochen sind meiner Meinung nach nicht erforderlich. Ind er Zeit findet der Mandant nen dummen Anwalt, der ohne Vorschuss zum Termin geht, zumal bei dem vorliegenden Sachverhalt weiteres schriftliches Vorbringen nicht erforderlich ist.

In Strafsachen kenne ich Kollegen, die haben an der Tür zum Verhandlungssaal dem Mandanten alles Gute gewünscht und sind gegangen.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ne zweite Mahnung folgt noch mit dem entsprechenden Hinweis.

Ich hab zur Sache auf die Schnelle keine Rechtsprechung gefunden, hätte aber intuitiv gesagt, dass n Monat ausreicht, um nicht in die Unzeit zu kommen.

Es steht die Verfahrensgebühr aus sowie der Vorschuss auf die Terminsgebühr aus und bei dem Streitwert ist das nicht wenig.

Ärglich ist nur, dass man einmal mehr auf das Wort vertraut hat. Aber anscheinend bringt das nix. Schade ist auch, dass es dann nur mit dem Hinweis auf das 2. VU geht...
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Ich hab zur Sache auf die Schnelle keine Rechtsprechung gefunden, hätte aber intuitiv gesagt, dass n Monat ausreicht, um nicht in die Unzeit zu kommen.

Das ist mehr als ausreichend. M hat schon Glück gehabt, daß A den Vorschuß (Verfahrensgebühr + Terminsgebühr) nicht schon vor Einlegung des Einspruchs haben wollte. Also: sofern M nicht die Verfahrensgebühr sofort zahlt und die Temrinsgebühr wenigstens eine Woche vor dem Termin, wird niedergelegt. Böse
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Dann danke ich mal für die Antwort und freue mich, dass ich mit meinen Ansichten wohl doch nicht so weltfremd liege...

Mal schaun, wie's dann weitergeht...
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.