Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterlassene Hilfepflicht oder ähnliches?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterlassene Hilfepflicht oder ähnliches?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ulf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 11:16    Titel: Unterlassene Hilfepflicht oder ähnliches? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe folgende Frage :

Es kommt zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Personen...
Eine Person davon benennt einen dritten und bittet ihn die Polizei zu rufen...
Nachdem dieser nur daneben stehen bleibt, fordert er ihn auf, die Polizei zu rufen.
Dieser dritte unternimmt wieder nichts....
macht er sich strafbar?

Wie ist der Sachverhalt, wenn der dritte mit den beiden Streithähnen verwandt ist?

danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
komo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 19:59    Titel: oder doch nicht?!? Antworten mit Zitat

und was ist, wenn dieser aus angst vor der ersten person, die jetzt nicht benannt wurde, nicht die polizei ruft?!?
er könnte ja angst haben, im nachhinein probleme zu kriegen!
das wäre dann doch keine unterlassene hilfeleistung mehr, oder?!?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 22:53    Titel: Re: oder doch nicht?!? Antworten mit Zitat

komo hat folgendes geschrieben::
und was ist, wenn dieser aus angst vor der ersten person, die jetzt nicht benannt wurde, nicht die polizei ruft?!?
er könnte ja angst haben, im nachhinein probleme zu kriegen!
das wäre dann doch keine unterlassene hilfeleistung mehr, oder?!?


Nein, das ist nicht konkret genug für Nötigungsnotstand (der ohnehin stark umstritten ist). Das Gesetz verlangt nicht, selbst körperlich in eine tätliche Auseinandersetzung einzugreifen, aber das Engagement, einmal zum Handy zu greifen und 110 anzurufen, das muß drin sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.