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Ich habe mal eine Frage bzgl. Rundfunkgebühren und in wie weit die die GEZ überhaupt eintreiben kann.
Den GEZ Fahnder würde ich garnicht ins Haus lassen, nicht ohne Richterlichen durchsuchungsbefehl.
Jetzt die Frage: Ein Freund meinte letztens den gibts für sowas auch garnicht. Ist das richtig? Und in wie weit können die dann überhaupt beweisen das ich ein eigenes TV Gerät besitze wenn ich im Haushalt meiner Eltern lebe und diese für Ihre TV Geräte bezahlen?
Der "Gebührenfahnder" muss erstmal nicht ins Haus gelassen werden. Das ist richtig.
Allerdings ist es laut §9 Rundfunkgebührenstaatsvertrag ordnungswidrig, seine Geräte nicht anzumelden. Folglich kann eine solche Ordnungswidrigkeit auch vom Ordnungsamt oder von der Polizei verfolgt werden. Diese hätten dann auch die Möglichkeit, die Wohnung zu betreten.
Die Praxis zeigt aber, dass sowas ziemlich unwahrscheinlich ist, da ein enormer Aufwand damit verbunden ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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