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Rundfunkgebühren (GEZ)

 
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FireWireDE
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 23:51    Titel: Rundfunkgebühren (GEZ) Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich habe mal eine Frage bzgl. Rundfunkgebühren und in wie weit die die GEZ überhaupt eintreiben kann.

Den GEZ Fahnder würde ich garnicht ins Haus lassen, nicht ohne Richterlichen durchsuchungsbefehl.

Jetzt die Frage: Ein Freund meinte letztens den gibts für sowas auch garnicht. Ist das richtig? Und in wie weit können die dann überhaupt beweisen das ich ein eigenes TV Gerät besitze wenn ich im Haushalt meiner Eltern lebe und diese für Ihre TV Geräte bezahlen?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.02.05, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der "Gebührenfahnder" muss erstmal nicht ins Haus gelassen werden. Das ist richtig.

Allerdings ist es laut §9 Rundfunkgebührenstaatsvertrag ordnungswidrig, seine Geräte nicht anzumelden. Folglich kann eine solche Ordnungswidrigkeit auch vom Ordnungsamt oder von der Polizei verfolgt werden. Diese hätten dann auch die Möglichkeit, die Wohnung zu betreten.

Die Praxis zeigt aber, dass sowas ziemlich unwahrscheinlich ist, da ein enormer Aufwand damit verbunden ist.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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FireWireDE
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 14.02.05, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das hieße praktisch ist da nichts zu machen?

Wenn die dann die Wohnung betreten, muss ich dann für einen "geliehenen" Fernseher auch Rundfunkgebühren bezahlen? Winken

Aber im Grunde gäbe es dafür keinen Richterlichen Durchsuchungsbefehl oder?
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 14.02.05, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

FireWireDE hat folgendes geschrieben::
Aber im Grunde gäbe es dafür keinen Richterlichen Durchsuchungsbefehl oder?

Es wäre der erste in diesen Landen Winken
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Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 23.02.05, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

DMuck hat folgendes geschrieben::
FireWireDE hat folgendes geschrieben::
Aber im Grunde gäbe es dafür keinen Richterlichen Durchsuchungsbefehl oder?

Es wäre der erste in diesen Landen Winken


Für solche Peanuts gibt es überhaupt keinen Durchsuchungsbefehl! Das wäre völlig unverhältnismäßig.
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