Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 19.12.07, 22:00 Titel: Ungerechtfertigte Forderungen von Schneeballunternehmen
Hallo liebe Mitglieder,
nehmen wir an, jemand hätte einen Vertrag als Vertriebspartner bei einem Unternehmen unterschrieben. Die ganze Sache hätte sich als äußerst unseriös herausgestellt und dieser jemand hätte den Vertrag nach etwas mehr als einem Jahr gekündigt.
Teil des Vertrages wäre eine jährliche Verwaltungsgebühr, die laut Vertrag direkt vom Konto abgebucht werden sollte.
Nun erhält dieser jemand nach mehr als einem Jahr ein Schreiben von einer Firma(RA), die wohl der Nachfolger des damaligen Unternehmens sein soll, mit der Aufforderung die ausstehenden Beträge nebs Anwaltgebühren zu begleichen.
1. Muss jemand die Forderung noch begleichen (Verjährung)
2. Muss jemand die Anwaltskosten bezahlen, wenn nie ein Zahlungsbescheid oder sonstiges vom ursprünglichen Unternehmen oder dem Nachfolger einging, zumal der Betrag laut Vertrag direkt vom Konto abgebucht werden sollte
3. Wie seriös ist eine Frist von genau von 2 Tagen und die "Drohung", dass bei nicht befolgen dieser Frist erhebliche Mehrkosten durch Gerichte etc. auf jemand zukommen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Zuletzt bearbeitet von Meltinpot am 19.12.07, 22:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 22.12.07, 13:54 Titel:
Hallo,
die Jahresgebühr dürfte idR auch für ein anteiliges Jahr in voller Höhe fällig werden.
Wurde allerdings erst gar nicht versucht die Gebühr abzubuchen, sehe ich erst mal keinen Zahlungsverzug und damit auch keine Grundlage für die RA-Kosten.
Ich würde die Jahresgebühr schnellstens zahlen und den Kosten unter Hinweis auf die beschriebene Abmachung und die fehlende Information zur Übernahme des ursprünglichen Vertragspartners widersprechen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Verfasst am: 22.12.07, 20:13 Titel: Re: Ungerechtfertigte Forderungen von Schneeballunternehmen
Meltinpot hat folgendes geschrieben::
3. Wie seriös ist eine Frist von genau von 2 Tagen und die "Drohung", dass bei nicht befolgen dieser Frist erhebliche Mehrkosten durch Gerichte etc. auf jemand zukommen?
M.E. nicht seriös . Einige Tage sollten es schon sein, normalerweise eine Woche.
Und so eine "geschäftsähnliche Handlung" ohne Verzug des Schuldners ist schon gar nicht seriös.
chatterhand hat folgendes geschrieben::
die Jahresgebühr dürfte idR auch für ein anteiliges Jahr in voller Höhe fällig werden.
Das interessiert mich. Also frage ich, woraus sich das ergibt _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Ach so. Dann müsste man den Vertragsinhalt kennen. Aber wenn
Zitat:
Die ganze Sache hätte sich als äußerst unseriös herausgestellt
sich diese " äußerste Unseriösität" so darlegen und beweisen lässt, dass sie einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt, dann wäre nicht die volle Gebühr fällig. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Naja unseriös war wohl das ganze Geschäft. Es gab jedenfalls unzählige Klagen. Dieser jemand war wohl gottfroh, dass er nicht in dem Sumpf gelandet ist
Naja, dann sollte man zumindest mal das Geld überweisen und dem Herrn RA die Sachlage schildern.
Ihr seit aber auch der Ansicht, dass laut diesem Abschnitt aus den AVBs das Versäumnis nicht bei diesem jemand liegen kann:
"Eine allg. Verwaltungsgebühr von (...) wird alle 12 Monate erhoben und durch ... vom Konto eingezogen. Der VP erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden."
Hört sich für mich schon sehr eindeutig an. Bankdaten waren ebenfalls festgehalten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.