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Ungerechtfertigte Forderungen von Schneeballunternehmen

 
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Meltinpot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.12.07, 22:00    Titel: Ungerechtfertigte Forderungen von Schneeballunternehmen Antworten mit Zitat

Hallo liebe Mitglieder,

nehmen wir an, jemand hätte einen Vertrag als Vertriebspartner bei einem Unternehmen unterschrieben. Die ganze Sache hätte sich als äußerst unseriös herausgestellt und dieser jemand hätte den Vertrag nach etwas mehr als einem Jahr gekündigt.
Teil des Vertrages wäre eine jährliche Verwaltungsgebühr, die laut Vertrag direkt vom Konto abgebucht werden sollte.

Nun erhält dieser jemand nach mehr als einem Jahr ein Schreiben von einer Firma(RA), die wohl der Nachfolger des damaligen Unternehmens sein soll, mit der Aufforderung die ausstehenden Beträge nebs Anwaltgebühren zu begleichen.

1. Muss jemand die Forderung noch begleichen (Verjährung)
2. Muss jemand die Anwaltskosten bezahlen, wenn nie ein Zahlungsbescheid oder sonstiges vom ursprünglichen Unternehmen oder dem Nachfolger einging, zumal der Betrag laut Vertrag direkt vom Konto abgebucht werden sollte
3. Wie seriös ist eine Frist von genau von 2 Tagen und die "Drohung", dass bei nicht befolgen dieser Frist erhebliche Mehrkosten durch Gerichte etc. auf jemand zukommen?

Vielen Dank für eure Antworten!


Zuletzt bearbeitet von Meltinpot am 19.12.07, 22:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Meltinpot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

So sollte das passen oder?

Danke für den Hinweis!

Hat keiner einer Rat wegen den Anwaltskosten und dem weiteren Vorgehen?
Die Verjährung beträgt 3 Jahre, das weiß ich jetzt.

Danke nochmal
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 22.12.07, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Jahresgebühr dürfte idR auch für ein anteiliges Jahr in voller Höhe fällig werden.
Wurde allerdings erst gar nicht versucht die Gebühr abzubuchen, sehe ich erst mal keinen Zahlungsverzug und damit auch keine Grundlage für die RA-Kosten.
Ich würde die Jahresgebühr schnellstens zahlen und den Kosten unter Hinweis auf die beschriebene Abmachung und die fehlende Information zur Übernahme des ursprünglichen Vertragspartners widersprechen.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.12.07, 20:13    Titel: Re: Ungerechtfertigte Forderungen von Schneeballunternehmen Antworten mit Zitat

Meltinpot hat folgendes geschrieben::
3. Wie seriös ist eine Frist von genau von 2 Tagen und die "Drohung", dass bei nicht befolgen dieser Frist erhebliche Mehrkosten durch Gerichte etc. auf jemand zukommen?
M.E. nicht seriös Mit den Augen rollen. Einige Tage sollten es schon sein, normalerweise eine Woche.
Und so eine "geschäftsähnliche Handlung" ohne Verzug des Schuldners ist schon gar nicht seriös.
chatterhand hat folgendes geschrieben::
die Jahresgebühr dürfte idR auch für ein anteiliges Jahr in voller Höhe fällig werden.
Das interessiert mich. Also frage ich, woraus sich das ergibt Frage
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 23.12.07, 13:14    Titel: Re: Ungerechtfertigte Forderungen von Schneeballunternehmen Antworten mit Zitat

Hallo,
I-user hat folgendes geschrieben::
Das interessiert mich. Also frage ich, woraus sich das ergibt Frage
Aus dem Vertriebspartnervertrag.
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chatterhand
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.12.07, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so. Dann müsste man den Vertragsinhalt kennen. Aber wenn
Zitat:
Die ganze Sache hätte sich als äußerst unseriös herausgestellt
sich diese " äußerste Unseriösität" so darlegen und beweisen lässt, dass sie einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt, dann wäre nicht die volle Gebühr fällig.
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Meltinpot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Naja unseriös war wohl das ganze Geschäft. Es gab jedenfalls unzählige Klagen. Dieser jemand war wohl gottfroh, dass er nicht in dem Sumpf gelandet ist Cool
Naja, dann sollte man zumindest mal das Geld überweisen und dem Herrn RA die Sachlage schildern.
Ihr seit aber auch der Ansicht, dass laut diesem Abschnitt aus den AVBs das Versäumnis nicht bei diesem jemand liegen kann:
"Eine allg. Verwaltungsgebühr von (...) wird alle 12 Monate erhoben und durch ... vom Konto eingezogen. Der VP erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden."

Hört sich für mich schon sehr eindeutig an. Bankdaten waren ebenfalls festgehalten.
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