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Angestellt + nebenher Kleinunternehmer + 400€-Job, geht das?

 
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winnipups
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 22:13    Titel: Angestellt + nebenher Kleinunternehmer + 400€-Job, geht das? Antworten mit Zitat

Hallo

Arbeitnehmer A ist fest angstellt und arbeitet vollzeit. Nebenher ist er selbständig nach der Kleinunternehmer-Regelung und hat nun die Möglichkeit noch einem 400€-Job nachzugehen, geht das?

Gruß winnipups
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebers geht das ! Für den 400-€-Job braucht man dann eine 2. Steuerkarte (glaub' ich).
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Für den 400-€-Job braucht man dann eine 2. Steuerkarte (glaub' ich).

Man kann es über eine zweite Lohnsteuerkarte (Stkl. VI) laufen lassen!
Aber man kann das Ganze auch für den Arbeitnehmer steuerfrei über die Bundesknappschaft laufen lassen !

Grüße

wolf25

PS: Hier nachzulesen !
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winnipups
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Laut Auskunft des Arbeitgebers des 400€-Jobs wäre dieser Verdienst steuerfrei, also gehe ich davon aus, dass hierfür keine Lohnsteuerkarte benötigt wird, diese wurde auch nicht eingefordert.

Bisher lief diese Tätigkeit als kurzzeitige Beschäftigung (50 Tage im Jahr) und soll nun auf 400€-Basis umgestellt werden.

Gruß winnipups
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*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Laut Auskunft des Arbeitgebers des 400€-Jobs wäre dieser Verdienst steuerfrei, also gehe ich davon aus, dass hierfür keine Lohnsteuerkarte benötigt wird, diese wurde auch nicht eingefordert.

Exakt !
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

winnipups hat folgendes geschrieben::

Bisher lief diese Tätigkeit als kurzzeitige Beschäftigung (50 Tage im Jahr) und soll nun auf 400€-Basis umgestellt werden.


Das geht nicht.

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

@Ronald

Wo kann man das nachlesen ?

Grüße
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akilegna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Steuerfrei ist nicht so ganz korrekt.

Info der Minijob-Zentrale:

"Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von maximal 30,1 Prozent des Verdienstes. Das sind neben 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung noch die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,1 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Für Minijobber, die privat oder gar nicht krankenversichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung."

Des weiteren ist ein Wechsel von der kurzzeitigen zu einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in dieser Reihenfolge möglich (andersrum nicht).

Mit dem Nachlesen ist das so eine Sache, die Regelung besteht schon einige Jahre. Informationen sollte jede Krankenkasse erteilen können. Die Spitzenverbände der KK haben dies mal beschlossen.

Grüße
Akilegna
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