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Arbeitnehmer A ist fest angstellt und arbeitet vollzeit. Nebenher ist er selbständig nach der Kleinunternehmer-Regelung und hat nun die Möglichkeit noch einem 400€-Job nachzugehen, geht das?
Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebers geht das ! Für den 400-€-Job braucht man dann eine 2. Steuerkarte (glaub' ich). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Für den 400-€-Job braucht man dann eine 2. Steuerkarte (glaub' ich).
Man kann es über eine zweite Lohnsteuerkarte (Stkl. VI) laufen lassen!
Aber man kann das Ganze auch für den Arbeitnehmer steuerfrei über die Bundesknappschaft laufen lassen !
Laut Auskunft des Arbeitgebers des 400€-Jobs wäre dieser Verdienst steuerfrei, also gehe ich davon aus, dass hierfür keine Lohnsteuerkarte benötigt wird, diese wurde auch nicht eingefordert.
Bisher lief diese Tätigkeit als kurzzeitige Beschäftigung (50 Tage im Jahr) und soll nun auf 400€-Basis umgestellt werden.
Laut Auskunft des Arbeitgebers des 400€-Jobs wäre dieser Verdienst steuerfrei, also gehe ich davon aus, dass hierfür keine Lohnsteuerkarte benötigt wird, diese wurde auch nicht eingefordert.
"Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von maximal 30,1 Prozent des Verdienstes. Das sind neben 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung noch die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,1 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Für Minijobber, die privat oder gar nicht krankenversichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung."
Des weiteren ist ein Wechsel von der kurzzeitigen zu einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in dieser Reihenfolge möglich (andersrum nicht).
Mit dem Nachlesen ist das so eine Sache, die Regelung besteht schon einige Jahre. Informationen sollte jede Krankenkasse erteilen können. Die Spitzenverbände der KK haben dies mal beschlossen.
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