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freiberufliche Tätigkeit, Schüler

 
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo häschen !

Zitat:
Wie wird die Tätigkeit angemeldet/ versteuert?

Um welche Tätigkeit handelt es sich genau ?

Zitat:
Ist ein recht hoher Steuerfreibetrag für das behinderte Kind auszunutzen?

Welche KB hat das Kind (% + Merkzeichen?)

Zitat:
Sonstige Einkünfte: Unterhalt.

Wurde die Anlage U unterschrieben für den gefragten Zeitraum ?

Zitat:
Darf die Schüler- Krankenversicherung weiterbestehen?

Meine Empfehlung.. Stell diese Frage besser im Sozial-/ oder Versicherungsrecht.
Die können bestimmt besser auf diese Frage antworten als die Steuerrechtler.

Grüße

wolf25
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nachhilfe für jüngere Schüler über ein Nachhilfeinstitut, Stundenlohn ca. 15 €

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung findest du hier unter "Allgemeine"...
("Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

* bei Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit, oder
Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft ")



Zitat:
70%, Merkzeichen B und H ( deshalb Freibetrag erhöht auf mW. 3700,-€)

Exakt.. 3.700 Euro .. grds. geteilt für die beiden Elternteile.. ausser:
gemeinsamer Antrag der Eltern, siehe § 33 b Abs. 5 S. 3 EStG.

Grüße

wolf25
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kann ich etwa davon ausgehen, dass die gleichen Freibeträge gelten, als würde ich als Angestellte arbeiten wollen (da war ich selbst mit 500€ /mntl nicht in der Steuerpflicht)???

Puh.. ziemlich allgemein gefasste Frage..
Das kommt drauf an, welches zu versteuernde Einkommen du hast inkl. des neuen "Jobs"..
Der GFB liegt bei 7.664 Euro z.Z. !
Hast es dir selbst schonmal durchgerechnet ?

Bzw. gib mir mal "konkrete" Zahlen, dass ich es überschlägig durchrechnen kann..

Beste Grüße

wolf25
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

OK.. Auf einen Blick...:
Festgesetzte Steuer : Null Komma Null Null Euro Winken

Wenn du dein ""exaktes"" z.v.E wissen willst, dann von mir erst morgen früh; ist mir doch langsam etwas zu spät zum exakten durchrechen Winken

Grüße
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

HiHi.. Gerne Winken

Gut´s Nächtle Lachen
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