Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Veröffentlichungspflicht einer Bilanz
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Veröffentlichungspflicht einer Bilanz

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
corli01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 11:30    Titel: Veröffentlichungspflicht einer Bilanz Antworten mit Zitat

Hallo,
nehmen wir mal an A will die Bilanz der XY GmbH aus 2006 einsehen. Diese müßte ab dem 01.01.2008 gem. der neuen Veröffentli.-Verpflichtung jetzt zugänglich sein. A stellt fest, dass die Bilanz 2006 nicht veröffentlicht wurde. Wo muß A jetzt den Antrag stellen betr. der Veröffentlichung und dem Ordnungsgeldverfahren gegen den GF der GmbH - nach wie vor beim zuständigen Registergericht?

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Jawohl, zuständig ist das Registergericht.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Für Abschlüsse für Geschäftsjahre nach dem 31.12.05 ist das Registergericht nicht mehr zuständig (325 HGB, 61 EGHGB; Ordnungsgeldvorschrift 335 HGB).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
corli01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bob Loblaw,

bei welcher Stelle muß A denn jetzt den Antrag betr. Veröffentl. und Ordnungsgeldvorschrift stellen wenn dies nicht mehr über Amtsgericht/Handelregister geht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das Bundesamt für Justiz hat bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht von Amts wegen tätig zu werden (=neue Gelddruckmaschine für den Staat). Einen Antrag wie früher braucht es eigentlich nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde da erstmal langsam machen. Von den Abschlüßen, die ich in den letzten zwei Wochen an den Bundesanzeiger übermittelt habe, ist noch keiner veröffentlicht. Vermutlich sind letzte Woche da knapp 1 Mio Abschlüße übermittelt worden, weil alle bis zum Schluß gewartet haben.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.