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Guten Tag,
ich hoffe, ich bin hier überhaupt richtig.
Ich habe folgendes Problem:
Meine Fahrschule hat mir eine Rechnung über die praktische Prüfung zugesandt, an der ich nicht teilgenommen habe. Ich war zwar für diese angemeldet, aber da ich im Krankenhaus lag, habe ich ein ärztliches Attest schicken lassen. Der TÜV hat dieses Attest akzeptiert und stellt keine Forderungen. Mein Fahrlehrer jedoch sagt "Das ist halt so, ich war ja answesend, also musst Du auch meine Anwesenheit bezahlen..."
Ist dies rechtens?
Ich kann mir das eigentlich kaum vorstellen, da ja selbst der TÜV das Attest akzeptiert hat.
Dafür war ich ja nun mal wirklich krank, da kann mein Fahrlehrer doch nicht trotzdem die Prüfungsgebühren erheben wollen, oder?
aufgrund unserer Forenregeln kann ich nicht so ins Detail gehen, aber soviel:
Mangels Verschulden (ich gehe auch davon aus, dass das Attest rechtzeitig der Fahrschule zuging), kommt ein Schadenersatz statt der Leistung sowie ein Schadenersatz aus Verzug nicht in Betracht. Zu denken wäre aber an einen Annahmeverzug, der kein Verschulden voraussetzt, aber grundsätzlich wohl zu bejahen wäre. Da ein Dienstvertrag vorliegt, richten sich die Ansprüche der Fahrschule nach § 615 BGB. Wichtig in dem Zusammenhang ist der 2. Satz.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
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