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Verfasst am: 22.01.08, 11:14 Titel: pkw Verkauf ohne tüv
Hallo,
ich möchte meinen pkw von privat an einen export-händler verkaufen. Tüv ist 12/07 abgelaufen. Der Wagen wurde beim Tüv nicht vorgeführt. Meine Werkstatt machte nur einen kleinen check und sagte mir, daß das Fahrzeug aufgrund einiger kleiner Mängel nicht über den Tüv kommen würde. Da sich eine Investition von ca. 700 € in das Auto für mich nicht lohnt, möchte ich nun das Fahrzeug verkaufen. Ich habe mir von [Name gelöscht. Biber] einen Kaufvertrag ausgedruckt, worin angegeben wird, daß der Tüv in 12/07 fällig war. Außerdem steht im Vertag folgender Passus: "Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine
Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Nun meine Frage: ich möchte vermeiden, daß der Käufer im Nachhinein für die kleinen Mängel (aufgrund der Tüv-Fälligkeit) Regress oder Schadenersatz fordert. Da ich kein Tüv-Gutachten habe kann ich die Mängel auch nicht genau benennen. Kann mir da einer noch einen Strick draus drehen oder reicht der Ausschluß der Sachmängelhaftung so aus?
Vielen Dank für einen schnellen Tipp _________________ mfG, Max
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.01.08, 18:13 Titel:
Zum einen bin ich mir fast sicher, daß der Export-Händler mit seinem eigenen Vertrag anrückt, zum anderen kommt m.W. eine mögliche Sachmängelhaftung hier nicht zum tragen, da es sich um einen Verkauf Privatperson an Händler handelt. Nichtsdestotrotz würde ich die mir bekannten Mängel aufführen, den TÜV-Termin im Vertrag aufnehmen und ansonsten jegliche Haftung ausschließen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
ist denn der Passus erlaubt: "jegliche Haftung ist ausgeschlossen"? Was wäre, wenn der Käufer ebenso wie ich privat (also kein Händler) wäre. _________________ mfG, Max
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