Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Reiserücktritt wegen Schwangerschaft
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Reiserücktritt wegen Schwangerschaft

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mumuky
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 07:20    Titel: Reiserücktritt wegen Schwangerschaft Antworten mit Zitat

Hallo

Angenommen Kunde A hat vor einer Woche eine Reise gebucht (keine Pauschalreise sondern eigenen Flug, verschiedene Hotels). Gestern eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
Heute muss Kunde A zum Arzt um eine mögliche Schwangerschaft testen zu lassen, Kunde A bekommt heute das Ergebis.
Wenn es positiv ausfällt, wie ist dann der Ablauf der Stornierung der Reise?
Muss man ein paart Tage warten, da es ja den anschein hat, dass die Reiserücktirttsversicherung mit Absicht abgeschlossen wurde (vielleicht auch nach dem Ergebnis)?

Das Reisebüro sagte mir, dass bei den Flügen die Stornokosten vom kompletten Flugpreis bezahlt werden müssen, bei den Hotels und Mietwagen "nur" 25% Stornokosten, von allem müssen wir dann 20% bezahlen.

Aber wieso sind bei den Flügen so hohe Stornokosten fällig, ist das normal?

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Allein von den Daten her, sehe ich kein Problem. Die Frage ist vielmehr, ob die beginnende Schwangerschaft als Rücktrittsgrund ausreicht. Was sagt denn der Arzt - hat er von der Reise abgeraten? Falls ja - würde ich mir das schriftlich attestieren lassen und sein Gutachten bei der Versicherung einreichen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mumuky
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arzt würde dem Kunden A ein Attest schreiben. Der Kunde A hat die Bedenken, dass die Versicherung nicht glaubt, das es nicht schon vorher sicher war mit der Schwangerschaft.

Und sind die Stornokosten für die Flüge normal?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hogwarts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mumuky,

bei den Flügen müssen die Stornokosten nur von den Flugkosten gezahlt werden. Von den Nebenkosten wie Sicherheitsgebühr, Surchage usw. - wie immer die auch genannt werden - nicht. Dieses stand auch letzter Zeit in den Zeitungen bzw. wurde auch in diversen Verbrauchersendungen im Fernsehen genannt.

Ach, noch zur Reiserücktrittsversicherung. Hier teile ich von Rolf22 nicht ganz die Ansicht. Die Schwangerschaft und deren Anzeichen kommt nicht von heute auf morgen. Sorry, die wird meiner Meinung nicht zahlen, da die Schwangerschaft auch, wenn noch nicht festgestellt, vor Abschluss besteht. Dafür sind die Zeitabstände zu kurz.
HINWEIS: Dieses war eine Laienmeinung zum Thema Reiserücktrittsversicherung. Von Versicherungsbetrug möchte ich erst gar nicht sprechen. Böse
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip hat Hogwarts ja Recht. Da der Abschluss der Rücktrittsversicherung aber sehr zeitnah zur Buchung der Reise erfolgte, sehe ich keinen Grund, weshalb die Versicherung die Leistung verweigern könnte. Anders wäre es, wenn die Buchung Monate vorher erfolgte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hogwarts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rolf22,

wenn einige Zeit vergangen wäre ist das mit der Rücktrittsversicherung kein Problem. Vor einigen Jahren musste ich auch die Reiserücktrittsversicherung wegen Krankheit in Anspruch nehmen. Da wird gefragt, ab wann der "Rücktrittsgrund" bestanden hat. Da wird es natürlich mehr als eng, wenn man gestern die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat und heute zum Arzt geht und dann die Schwangerschaft festgestellt wird. Außerdem ist eine Schwangerschaft kein Rücktrittsgrund sondern die Risikoschwangerschaft.
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Außerdem ist eine Schwangerschaft kein Rücktrittsgrund

Bedingt richtig.

Wenn der Abreisetermin z.B. mit dem errechneten Geburtstermin übereinstimmt und bereits jetzt feststeht, dass die Reise somit nicht angetreten werden kann, sieht das anders aus.
Fluggesellschaften befördern i.d.R. ab der 32.-34. Schwangerschaftswoche nicht mehr.

Gruß
report
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ich mal vermute, daß die Schwangerschaft erst seid ein paar Wochen besteht, oder?
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mumuky
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

es ist noch nicht sicher ob Kunde A schwanger ist! Dies wird heute vom Arzt zu 100% diagnostiziert!

Wenn der Arzt ein Attest schreibt, muss es doch egal sein oder nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

"Wenn der Arzt ein Attest schreibt, muss es doch egal sein oder nicht?"

Kommt drauf an, was in dem Attest steht. Wenn der Arzt eine Risikoschwangerschaft feststellt, wird die Versicherung zahlen müssen. Wenn eine "normale" Schwangerschaft vorliegt, hängt es vom Reisetermin und vom Ziel ab. Für eine Reise nach Tirol im 3. Monat gibt es keinen Stornierungsgrund. Für eine Saharaexpedition schon.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Und - darf man gratulieren ??
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

eigentlich ist es egal, wann die Schwangerschaft begonnen hat. Schließlich gibt auch Krankheiten die eine Inkubationszeit von 10 Jahren und/oder mehr haben. Damit will ich nicht meinen, dass eine Schwangerschaft eine Krankheit ist Winken

Wichtig ist der Zeitpunkt des nicht Eintritts der Reise. Also den genauen Termin in dem der Arzt die Absage einer Reise empfehlen wird. Es reicht auch nicht die Reise selbst abzusagen, weil man Schwanger ist und man der Meinung ist, dass Schwangere nicht fliegen sollten. Der Arzt muss diese Entscheidung bestätigen.

Was mir jedoch zu bedenken gibt, sind die direkt aufeinander folgenden Termine. Reiseversicherung abgeschlossen und am nächsten Tag Besuch eines Arztes. Es sieht doch schon etwas komisch aus oder? Sie haben einen Arzt besucht, weil sie bereits vor Wochen/Tage Anzeichen einer Schwangerschaft gemerkt haben, vermute ich. Ein Tag vor der Untersuchung haben sie vorsichtigerweise eine RRV abgeschlossen .......mmmmh, schlecht.

Ich bin auch der Meinung, dass die Versicherung ihnen Schwierigkeiten machen wird und unter sehr wahrscheinlichen Umständen auch eine Zahlung verweigern wird.



Übrigens eine Schwangerchaft ist ein Rücktrittsgrund.
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mumuky
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

ja man darf Sehr glücklich

jedoch ist es so, dass de rTermin schon vor einem Monat fest stand!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch schön, Glückwunsch !!
Und was nu mit dem Sommer-Smilie ??
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.