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mumuky Interessierter
Anmeldungsdatum: 25.01.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 25.01.08, 07:20 Titel: Reiserücktritt wegen Schwangerschaft |
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Hallo
Angenommen Kunde A hat vor einer Woche eine Reise gebucht (keine Pauschalreise sondern eigenen Flug, verschiedene Hotels). Gestern eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
Heute muss Kunde A zum Arzt um eine mögliche Schwangerschaft testen zu lassen, Kunde A bekommt heute das Ergebis.
Wenn es positiv ausfällt, wie ist dann der Ablauf der Stornierung der Reise?
Muss man ein paart Tage warten, da es ja den anschein hat, dass die Reiserücktirttsversicherung mit Absicht abgeschlossen wurde (vielleicht auch nach dem Ergebnis)?
Das Reisebüro sagte mir, dass bei den Flügen die Stornokosten vom kompletten Flugpreis bezahlt werden müssen, bei den Hotels und Mietwagen "nur" 25% Stornokosten, von allem müssen wir dann 20% bezahlen.
Aber wieso sind bei den Flügen so hohe Stornokosten fällig, ist das normal?
Danke |
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Rolf22 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 523
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Verfasst am: 25.01.08, 07:30 Titel: |
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Allein von den Daten her, sehe ich kein Problem. Die Frage ist vielmehr, ob die beginnende Schwangerschaft als Rücktrittsgrund ausreicht. Was sagt denn der Arzt - hat er von der Reise abgeraten? Falls ja - würde ich mir das schriftlich attestieren lassen und sein Gutachten bei der Versicherung einreichen. |
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mumuky Interessierter
Anmeldungsdatum: 25.01.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 25.01.08, 07:33 Titel: |
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Der Arzt würde dem Kunden A ein Attest schreiben. Der Kunde A hat die Bedenken, dass die Versicherung nicht glaubt, das es nicht schon vorher sicher war mit der Schwangerschaft.
Und sind die Stornokosten für die Flüge normal? |
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Hogwarts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 899 Wohnort: Lummerland
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Verfasst am: 25.01.08, 08:11 Titel: |
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Hallo Mumuky,
bei den Flügen müssen die Stornokosten nur von den Flugkosten gezahlt werden. Von den Nebenkosten wie Sicherheitsgebühr, Surchage usw. - wie immer die auch genannt werden - nicht. Dieses stand auch letzter Zeit in den Zeitungen bzw. wurde auch in diversen Verbrauchersendungen im Fernsehen genannt.
Ach, noch zur Reiserücktrittsversicherung. Hier teile ich von Rolf22 nicht ganz die Ansicht. Die Schwangerschaft und deren Anzeichen kommt nicht von heute auf morgen. Sorry, die wird meiner Meinung nicht zahlen, da die Schwangerschaft auch, wenn noch nicht festgestellt, vor Abschluss besteht. Dafür sind die Zeitabstände zu kurz.
HINWEIS: Dieses war eine Laienmeinung zum Thema Reiserücktrittsversicherung. Von Versicherungsbetrug möchte ich erst gar nicht sprechen.  _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet. |
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Rolf22 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 523
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Verfasst am: 25.01.08, 08:51 Titel: |
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Im Prinzip hat Hogwarts ja Recht. Da der Abschluss der Rücktrittsversicherung aber sehr zeitnah zur Buchung der Reise erfolgte, sehe ich keinen Grund, weshalb die Versicherung die Leistung verweigern könnte. Anders wäre es, wenn die Buchung Monate vorher erfolgte. |
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Hogwarts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 899 Wohnort: Lummerland
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Verfasst am: 25.01.08, 09:11 Titel: |
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Hallo Rolf22,
wenn einige Zeit vergangen wäre ist das mit der Rücktrittsversicherung kein Problem. Vor einigen Jahren musste ich auch die Reiserücktrittsversicherung wegen Krankheit in Anspruch nehmen. Da wird gefragt, ab wann der "Rücktrittsgrund" bestanden hat. Da wird es natürlich mehr als eng, wenn man gestern die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat und heute zum Arzt geht und dann die Schwangerschaft festgestellt wird. Außerdem ist eine Schwangerschaft kein Rücktrittsgrund sondern die Risikoschwangerschaft. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet. |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 25.01.08, 10:15 Titel: |
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Zitat: | Außerdem ist eine Schwangerschaft kein Rücktrittsgrund |
Bedingt richtig.
Wenn der Abreisetermin z.B. mit dem errechneten Geburtstermin übereinstimmt und bereits jetzt feststeht, dass die Reise somit nicht angetreten werden kann, sieht das anders aus.
Fluggesellschaften befördern i.d.R. ab der 32.-34. Schwangerschaftswoche nicht mehr.
Gruß
report |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 25.01.08, 11:22 Titel: |
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Wobei ich mal vermute, daß die Schwangerschaft erst seid ein paar Wochen besteht, oder? _________________ Geist ist Geil! |
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mumuky Interessierter
Anmeldungsdatum: 25.01.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 25.01.08, 12:17 Titel: |
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es ist noch nicht sicher ob Kunde A schwanger ist! Dies wird heute vom Arzt zu 100% diagnostiziert!
Wenn der Arzt ein Attest schreibt, muss es doch egal sein oder nicht? |
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Rolf22 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 523
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Verfasst am: 25.01.08, 12:25 Titel: |
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"Wenn der Arzt ein Attest schreibt, muss es doch egal sein oder nicht?"
Kommt drauf an, was in dem Attest steht. Wenn der Arzt eine Risikoschwangerschaft feststellt, wird die Versicherung zahlen müssen. Wenn eine "normale" Schwangerschaft vorliegt, hängt es vom Reisetermin und vom Ziel ab. Für eine Reise nach Tirol im 3. Monat gibt es keinen Stornierungsgrund. Für eine Saharaexpedition schon. |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 25.01.08, 17:27 Titel: |
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Und - darf man gratulieren ?? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 26.01.08, 07:47 Titel: |
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Hi,
eigentlich ist es egal, wann die Schwangerschaft begonnen hat. Schließlich gibt auch Krankheiten die eine Inkubationszeit von 10 Jahren und/oder mehr haben. Damit will ich nicht meinen, dass eine Schwangerschaft eine Krankheit ist
Wichtig ist der Zeitpunkt des nicht Eintritts der Reise. Also den genauen Termin in dem der Arzt die Absage einer Reise empfehlen wird. Es reicht auch nicht die Reise selbst abzusagen, weil man Schwanger ist und man der Meinung ist, dass Schwangere nicht fliegen sollten. Der Arzt muss diese Entscheidung bestätigen.
Was mir jedoch zu bedenken gibt, sind die direkt aufeinander folgenden Termine. Reiseversicherung abgeschlossen und am nächsten Tag Besuch eines Arztes. Es sieht doch schon etwas komisch aus oder? Sie haben einen Arzt besucht, weil sie bereits vor Wochen/Tage Anzeichen einer Schwangerschaft gemerkt haben, vermute ich. Ein Tag vor der Untersuchung haben sie vorsichtigerweise eine RRV abgeschlossen .......mmmmh, schlecht.
Ich bin auch der Meinung, dass die Versicherung ihnen Schwierigkeiten machen wird und unter sehr wahrscheinlichen Umständen auch eine Zahlung verweigern wird.
Übrigens eine Schwangerchaft ist ein Rücktrittsgrund. _________________ LG Leonardo |
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mumuky Interessierter
Anmeldungsdatum: 25.01.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 26.01.08, 17:14 Titel: |
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ja man darf
jedoch ist es so, dass de rTermin schon vor einem Monat fest stand! |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 26.01.08, 18:24 Titel: |
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Das ist doch schön, Glückwunsch !!
Und was nu mit dem ?? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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