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betrug/beihilfe zum betrug??

 
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woodi123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 14:02    Titel: betrug/beihilfe zum betrug?? Antworten mit Zitat

Hallo
mich würde mal folgende situation interessieren
person a und person b fahren mit offentlichen verkehrsmitteln
bei einer kontrolle der fahrausweise zeigen sowohl person a als auch person b nacheinander den fahrausweis/ausweis von person a vor
ist das dann als betrug von person b und beihilfe zum betrug von person a zu werten?
und wenn ja was haben beide jeweils zu erwarten?
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ThePhil
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

StGB hat folgendes geschrieben::
§ 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


Da steht m.E. alles wichtige drinne. Hervorhebung durch moi.
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich glaube nicht dass so etwas noch als einfache Leistungserschleichung durchgeht. Denn zum Schluss steht auch geschrieben:
Zitat:
wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Und ich denke die Voraussetzungen für den Betrug wären auch gegeben.
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ThePhil
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber bei Betrug steht, wenn ich mich nicht irre, dass man sein Vermögen vergrößter, indem man das Vermögen eines anderen schädigt. Ich sehe aber keine direkte Schädigung des Betreibes des Verkehrsmittels.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.08, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

ThePhil hat folgendes geschrieben::
Ja, aber bei Betrug steht, wenn ich mich nicht irre, dass man sein Vermögen vergrößter, indem man das Vermögen eines anderen schädigt. Ich sehe aber keine direkte Schädigung des Betreibes des Verkehrsmittels.
Wenn man dem Kontrolleur a) vorgaukeln will, dass man b ) nicht schwarz fährt und c) sich im Besitz eines gültigen Tickets befindet um d) einem erhöhten Beförderungsentgelt zu entgehen, dann ist das ein klassischer Fall des Betruges....
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

ThePhil hat folgendes geschrieben::
Ja, aber bei Betrug steht, wenn ich mich nicht irre, dass man sein Vermögen vergrößter, indem man das Vermögen eines anderen schädigt. Ich sehe aber keine direkte Schädigung des Betreibes des Verkehrsmittels.

Der Vermögensschaden wäre das entgange Entgelt für ein ordnungsgemäß gekauftes Ticket.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

JUHU, gewonnen! Lachen Ex hat entschieden. Winken
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ThePhil
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

@Gammaflyer & Ex,stimmt so einfach hab ich gar nicht gedacht....

Ihr habt mich überzeugt^^
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Der Vermögensschaden wäre das entgange Entgelt für ein ordnungsgemäß gekauftes Ticket.
Eine Stufe mehr, es ist das entgangene erhöhte Beförderungsentgelt (es sei denn die Jungs wollen so in den Bus rein, aber laut TE "Kontrolle")... hat den Nachteil, dass dieses regelmäßig über der Geringfügigkeitsgrenze liegt und somit aus dem relativen Antrags- ein Offizialdelikt wird...
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