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woodi123 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.01.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 25.01.08, 14:02 Titel: betrug/beihilfe zum betrug?? |
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Hallo
mich würde mal folgende situation interessieren
person a und person b fahren mit offentlichen verkehrsmitteln
bei einer kontrolle der fahrausweise zeigen sowohl person a als auch person b nacheinander den fahrausweis/ausweis von person a vor
ist das dann als betrug von person b und beihilfe zum betrug von person a zu werten?
und wenn ja was haben beide jeweils zu erwarten? |
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ThePhil FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.01.2008 Beiträge: 854
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Verfasst am: 25.01.08, 15:09 Titel: |
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| StGB hat folgendes geschrieben:: | § 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
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Da steht m.E. alles wichtige drinne. Hervorhebung durch moi. |
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Truthahn029 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 25.01.08, 17:32 Titel: |
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Also ich glaube nicht dass so etwas noch als einfache Leistungserschleichung durchgeht. Denn zum Schluss steht auch geschrieben:
| Zitat: | | wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. |
Und ich denke die Voraussetzungen für den Betrug wären auch gegeben. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!  |
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ThePhil FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.01.2008 Beiträge: 854
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Verfasst am: 25.01.08, 17:44 Titel: |
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| Ja, aber bei Betrug steht, wenn ich mich nicht irre, dass man sein Vermögen vergrößter, indem man das Vermögen eines anderen schädigt. Ich sehe aber keine direkte Schädigung des Betreibes des Verkehrsmittels. |
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G4711 Gast
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Verfasst am: 25.01.08, 17:55 Titel: |
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| ThePhil hat folgendes geschrieben:: | | Ja, aber bei Betrug steht, wenn ich mich nicht irre, dass man sein Vermögen vergrößter, indem man das Vermögen eines anderen schädigt. Ich sehe aber keine direkte Schädigung des Betreibes des Verkehrsmittels. | Wenn man dem Kontrolleur a) vorgaukeln will, dass man b ) nicht schwarz fährt und c) sich im Besitz eines gültigen Tickets befindet um d) einem erhöhten Beförderungsentgelt zu entgehen, dann ist das ein klassischer Fall des Betruges.... |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 25.01.08, 17:56 Titel: |
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| ThePhil hat folgendes geschrieben:: | | Ja, aber bei Betrug steht, wenn ich mich nicht irre, dass man sein Vermögen vergrößter, indem man das Vermögen eines anderen schädigt. Ich sehe aber keine direkte Schädigung des Betreibes des Verkehrsmittels. |
Der Vermögensschaden wäre das entgange Entgelt für ein ordnungsgemäß gekauftes Ticket. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Truthahn029 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 25.01.08, 17:57 Titel: |
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JUHU, gewonnen! Ex hat entschieden.  _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!  |
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ThePhil FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.01.2008 Beiträge: 854
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Verfasst am: 25.01.08, 18:01 Titel: |
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@Gammaflyer & Ex,stimmt so einfach hab ich gar nicht gedacht....
Ihr habt mich überzeugt^^ |
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G4711 Gast
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Verfasst am: 25.01.08, 18:02 Titel: |
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| Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | | Der Vermögensschaden wäre das entgange Entgelt für ein ordnungsgemäß gekauftes Ticket. | Eine Stufe mehr, es ist das entgangene erhöhte Beförderungsentgelt (es sei denn die Jungs wollen so in den Bus rein, aber laut TE "Kontrolle")... hat den Nachteil, dass dieses regelmäßig über der Geringfügigkeitsgrenze liegt und somit aus dem relativen Antrags- ein Offizialdelikt wird... |
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