Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Angedrohte Einstellung der Stromversorgung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Angedrohte Einstellung der Stromversorgung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
deal2202
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 19:31    Titel: Angedrohte Einstellung der Stromversorgung Antworten mit Zitat

A hat heute die 2. Mahnung von seinem Stromversorger erhalten. Die erste Rechnung hat A so Anfang Dezember erhalten. In der 2. Mahnung erhält A die Abdrohung, dass am 27.02.2007 die Stromversorgung eingestellt wird, sollte bis zum 21.02.2007 die geforderte Summe nicht eingegangen sein. A hat den Stromanbieter gewechselt, der Wechsel ist aber noch nicht vollzogen, sprich, A hat noch keinen genauen Termin des Wechsels. Neuer Anbieter hat den Wechsel zum 01.02.2008 angestrebt. A hat sich beim neuen Anbieter informiert, wann der Wechsel erfolg. Da der neue Anbieter, im Moment gerade Systemprobleme hat, konnte er A nicht genau sagen, wann Wechsel stattfindet.
Es könnte noch zum 01.02.2008 oder doch erst zum 01.03.2008 sein. A hat einmal in diesem Forum gelesen, dass so eine Ausführung, die Stromversorgung einzustellen, ca. 1/2 Jahr dauert. Ist das Gesetzlich verankert? Kann es sein, dass der alte Stromanbieter jetzt seine Felle davon schwimmen sieht und jetzt schnell versucht, den geforderten Betrag einzutreiben? Denn wenn der alte Anbieter mit Absicht die Kündigungsbearbeitung langsam bearbeitet, kann er ja auch erst die Kündigung zum 01.03.2008 anerkennen. Somit kann er A erst einmal im dunkeln lassen. Ist diese Vorgehensweise so üblich? Welche Mögkichkeiten hat A, ohne dass er den Betrag bezahlen muß. A hat einfach im Moment nicht das Geld dazu.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kerzen für die Übergangszeit besorgen und hoffen, dass der alte Versorger nicht der Grundversorger für die Gegend ist und im Rahmen der Abstellung gleich "seinen" Zähler abmontiert. Dann kann der neue Versorger gar nicht liefern, selbst wenn er wollte.

Bzw. kann man auch mit dem alten Versorger über Ratenzahlung u.ä. verhandeln. Wenn zusätzklich die laufenden Abschläge bezahlt werden, sind die in der Regel gegenüber "ihren" Kunden recht kulant. Ob die Kulanz nach der Kündigung noch anhält, ist die andere Frage....
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 12:49    Titel: Re: Angedrohte Einstellung der Stromversorgung Antworten mit Zitat

deal2202 hat folgendes geschrieben::
A hat einfach im Moment nicht das Geld dazu.
Wie kommt A auf die Idee, das der neue Stromversorger dieses Spiel (Strom wollen, aber nicht zahlen) über einen längeren Zeitraum mitmacht? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die erste Rechnung hat A so Anfang Dezember erhalten.

Es handelt sich wohl hierbei auch um Stromlieferungen der letzten Monate, die mit dem Anbieterwechsel nichts zu tun haben.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei A hoffentlich hier nur Nachzahlungen nicht begleichen kann. Wenn A nämlich nicht in der Lage ist, die laufenden Abschläge zu begleichen und sich dieses Spiel beim neuen Anbieter wiederholt, kann man dieses Thema gleich ins Forum Strafrecht verschieben.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
deal2202
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, hierbei handelt es sich um die Nachzahlung, die noch offen ist.
Abschläge wurden und werden auch in Zukunft bezahlt.

Hat ein Stromanbieter überhaupt das Recht, den Strom so schnell abzustellen. In dem Haushalt lebt ein Kind von 7 Jahren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

deal2202 hat folgendes geschrieben::
Hat ein Stromanbieter überhaupt das Recht, den Strom so schnell abzustellen. In dem Haushalt lebt ein Kind von 7 Jahren.


hat der vertragsparnter des stromanbieters überhaupt das recht zu sagen - ich habe leistungen bezogen, kann jetzt aber nicht zahlen, soll der stromanbieter halt mal warten -

A u. der stromversorger haben einen vertrag u. wenn einer sich nicht daran hält kann der andere eben kündigen.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der Stromanbieter hat das Recht zum abschalten.

Es ist ein entsprechender Vertrag geschlossen worden, ähnlich wie z.B. ein Abo für eine Schülermonatskarte.
Wenn Sie die für Ihr Kind nicht bezahlen können, kann es nicht mehr mit dem Bus fahren oder muß Einzeltickets lösen.

Man kann alternativ mit dem Stromanbieter auch die Installation eines Münzzählers vereinbaren. Dann gibt's Strom nur noch gegen Bares; hilft, die Kosten im Griff zu halten.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
opfer_99
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sollten "sehr Wichtige" Gründe vorliegen, könnte ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Sperre aussicht auf Erfolg haben.

Ein gerade gefüllter Kühlschrank reicht dazu als Grund nicht aus, A sollte Babys haben oder Pflegebedürftige Personen im gemeinsamen Haushalt.

In der Regel hilft es mit dem Anbieter ein klärendes Gespräch zu führen (unsere Erfahrung) anbieten von Ratenzahlungen und auch diese einhalten. Sofern A Erwerbslos ist kann mit dem Sozialamt versucht werden eine Lösung zu finden.

Der Gang zum Gericht sollte der allerletzte Ausweg sein, da bei einer Versagung der Verfügung dann auch noch die Kosten dazu kommen, und das Risiko ist halt da das dass Gericht die verfügung nicht ausspricht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

opfer-99 hat folgendes geschrieben::
A sollte Babys haben oder Pflegebedürftige Personen im gemeinsamen Haushalt

und das ist Ihrer Meinung nach ein Grund seine Stromrechnung nicht mehr zu bezahlen?

Mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 11:00    Titel: Re: Angedrohte Einstellung der Stromversorgung Antworten mit Zitat

deal2202 hat folgendes geschrieben::
A hat einfach im Moment nicht das Geld dazu.

Ich würde Professionelle Hilfe (Schuldnerberater) in Anspruch nehmen und anschliessend ein Gespräch mit dem bisherigen Versorger führen. Sobald die alten Schulden beglichen sind, würde ich mir erst Gedanken über ein Anbieterwechsel machen(wenn überhaupt -sollte er sogar entgegenkommend gegenüber dem Schuldner sein und Ratenzahlungen akzeptieren)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.