Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.01.08, 19:31 Titel: Angedrohte Einstellung der Stromversorgung
A hat heute die 2. Mahnung von seinem Stromversorger erhalten. Die erste Rechnung hat A so Anfang Dezember erhalten. In der 2. Mahnung erhält A die Abdrohung, dass am 27.02.2007 die Stromversorgung eingestellt wird, sollte bis zum 21.02.2007 die geforderte Summe nicht eingegangen sein. A hat den Stromanbieter gewechselt, der Wechsel ist aber noch nicht vollzogen, sprich, A hat noch keinen genauen Termin des Wechsels. Neuer Anbieter hat den Wechsel zum 01.02.2008 angestrebt. A hat sich beim neuen Anbieter informiert, wann der Wechsel erfolg. Da der neue Anbieter, im Moment gerade Systemprobleme hat, konnte er A nicht genau sagen, wann Wechsel stattfindet.
Es könnte noch zum 01.02.2008 oder doch erst zum 01.03.2008 sein. A hat einmal in diesem Forum gelesen, dass so eine Ausführung, die Stromversorgung einzustellen, ca. 1/2 Jahr dauert. Ist das Gesetzlich verankert? Kann es sein, dass der alte Stromanbieter jetzt seine Felle davon schwimmen sieht und jetzt schnell versucht, den geforderten Betrag einzutreiben? Denn wenn der alte Anbieter mit Absicht die Kündigungsbearbeitung langsam bearbeitet, kann er ja auch erst die Kündigung zum 01.03.2008 anerkennen. Somit kann er A erst einmal im dunkeln lassen. Ist diese Vorgehensweise so üblich? Welche Mögkichkeiten hat A, ohne dass er den Betrag bezahlen muß. A hat einfach im Moment nicht das Geld dazu.
Kerzen für die Übergangszeit besorgen und hoffen, dass der alte Versorger nicht der Grundversorger für die Gegend ist und im Rahmen der Abstellung gleich "seinen" Zähler abmontiert. Dann kann der neue Versorger gar nicht liefern, selbst wenn er wollte.
Bzw. kann man auch mit dem alten Versorger über Ratenzahlung u.ä. verhandeln. Wenn zusätzklich die laufenden Abschläge bezahlt werden, sind die in der Regel gegenüber "ihren" Kunden recht kulant. Ob die Kulanz nach der Kündigung noch anhält, ist die andere Frage.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.01.08, 12:49 Titel: Re: Angedrohte Einstellung der Stromversorgung
deal2202 hat folgendes geschrieben::
A hat einfach im Moment nicht das Geld dazu.
Wie kommt A auf die Idee, das der neue Stromversorger dieses Spiel (Strom wollen, aber nicht zahlen) über einen längeren Zeitraum mitmacht? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 27.01.08, 13:47 Titel:
Zitat:
Die erste Rechnung hat A so Anfang Dezember erhalten.
Es handelt sich wohl hierbei auch um Stromlieferungen der letzten Monate, die mit dem Anbieterwechsel nichts zu tun haben. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Wobei A hoffentlich hier nur Nachzahlungen nicht begleichen kann. Wenn A nämlich nicht in der Lage ist, die laufenden Abschläge zu begleichen und sich dieses Spiel beim neuen Anbieter wiederholt, kann man dieses Thema gleich ins Forum Strafrecht verschieben. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 27.01.08, 21:18 Titel:
deal2202 hat folgendes geschrieben::
Hat ein Stromanbieter überhaupt das Recht, den Strom so schnell abzustellen. In dem Haushalt lebt ein Kind von 7 Jahren.
hat der vertragsparnter des stromanbieters überhaupt das recht zu sagen - ich habe leistungen bezogen, kann jetzt aber nicht zahlen, soll der stromanbieter halt mal warten -
A u. der stromversorger haben einen vertrag u. wenn einer sich nicht daran hält kann der andere eben kündigen. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 28.01.08, 09:10 Titel:
Der Stromanbieter hat das Recht zum abschalten.
Es ist ein entsprechender Vertrag geschlossen worden, ähnlich wie z.B. ein Abo für eine Schülermonatskarte.
Wenn Sie die für Ihr Kind nicht bezahlen können, kann es nicht mehr mit dem Bus fahren oder muß Einzeltickets lösen.
Man kann alternativ mit dem Stromanbieter auch die Installation eines Münzzählers vereinbaren. Dann gibt's Strom nur noch gegen Bares; hilft, die Kosten im Griff zu halten. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
sollten "sehr Wichtige" Gründe vorliegen, könnte ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Sperre aussicht auf Erfolg haben.
Ein gerade gefüllter Kühlschrank reicht dazu als Grund nicht aus, A sollte Babys haben oder Pflegebedürftige Personen im gemeinsamen Haushalt.
In der Regel hilft es mit dem Anbieter ein klärendes Gespräch zu führen (unsere Erfahrung) anbieten von Ratenzahlungen und auch diese einhalten. Sofern A Erwerbslos ist kann mit dem Sozialamt versucht werden eine Lösung zu finden.
Der Gang zum Gericht sollte der allerletzte Ausweg sein, da bei einer Versagung der Verfügung dann auch noch die Kosten dazu kommen, und das Risiko ist halt da das dass Gericht die verfügung nicht ausspricht.
Verfasst am: 30.01.08, 11:00 Titel: Re: Angedrohte Einstellung der Stromversorgung
deal2202 hat folgendes geschrieben::
A hat einfach im Moment nicht das Geld dazu.
Ich würde Professionelle Hilfe (Schuldnerberater) in Anspruch nehmen und anschliessend ein Gespräch mit dem bisherigen Versorger führen. Sobald die alten Schulden beglichen sind, würde ich mir erst Gedanken über ein Anbieterwechsel machen(wenn überhaupt -sollte er sogar entgegenkommend gegenüber dem Schuldner sein und Ratenzahlungen akzeptieren)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.