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Person A schliesst 2006 bei Bank B einen Kredit inklusive Restschuldversicherung ab.
Bank B versendet den Restschuldversicherungsvertrag zur Policierung an Versicherung C. Versicherung C policiert diesen.
Bank B belastet Person A jedoch nicht den Einmalbeitrag.
Einige Monate später führt Person A den Kredit vorzeitig zurück und erhält sogar eine Beitragsrückerstattung von Versicherung C für die Restschuldversicherung, die er am Ende gar nicht gezahlt hat.
Hat Bank B das Recht per heute den Beitrag für die Restschuldversicherung nachträglich Person A in Rechnung zu stellen bzw. dem Girokonto zu belasten?
Vielen Dank im Voraus _________________ Liebe Grüsse
Celines_Mama
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 29.01.08, 09:54 Titel:
Hallo,
ich behaupte: Ja.
Die Verjährung der Forderung der Bank nach § 195 BGB ist noch nicht eingetreten. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
die rsv-prämie wird seitens der bank manuell gebucht - sozusagen vom auszuzahlenden kreditbetrag abgezogen _________________ Liebe Grüsse
Celines_Mama
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