Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Restschuldversicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Restschuldversicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Celines_Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 08:32    Titel: Restschuldversicherung Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

folgender Fall hat sich zugetragen:

Person A schliesst 2006 bei Bank B einen Kredit inklusive Restschuldversicherung ab.

Bank B versendet den Restschuldversicherungsvertrag zur Policierung an Versicherung C. Versicherung C policiert diesen.

Bank B belastet Person A jedoch nicht den Einmalbeitrag.

Einige Monate später führt Person A den Kredit vorzeitig zurück und erhält sogar eine Beitragsrückerstattung von Versicherung C für die Restschuldversicherung, die er am Ende gar nicht gezahlt hat.

Hat Bank B das Recht per heute den Beitrag für die Restschuldversicherung nachträglich Person A in Rechnung zu stellen bzw. dem Girokonto zu belasten?

Vielen Dank im Voraus Winken
_________________
Liebe Grüsse
Celines_Mama
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich behaupte: Ja.
Die Verjährung der Forderung der Bank nach § 195 BGB ist noch nicht eingetreten.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn die prämie schon im agio enthalten war?
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

... das sollte A natürlich prüfen, damit er nicht doppelt zahlt Cool
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Celines_Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

hallo und vielen dank für eure antworten

die rsv-prämie wird seitens der bank manuell gebucht - sozusagen vom auszuzahlenden kreditbetrag abgezogen
_________________
Liebe Grüsse
Celines_Mama
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bank ist hier doch gar nicht Vertragspartner, sondern nur Vermittler der RSV und regelmäßig zur Einziehung des Einmalbeitrags berechtigt (durch den Versicherer und durch Einwiiligung des Versicherungsnehmers). Streng genommen ist der Versicherungsvertrag aufgrund nicht erfolgter Einmalzahlung (wenn es den so wirklich ist) gar nicht wirksam geworden bzw. wäre kündigungsfähig durch den Versicherer (der ja ohne Zahlung des Beitrags im Versicherungsfall auch von der Leistung frei gewesen wäre). Die Beitragsrückerstattung muss allerding auf jeden Fall aus § 812 BGB zurückerstattet werden.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Celines_Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo stuwa,

die bank tritt (aus welchem grund ist mir noch nicht bekannt) als versicherungsnehmer auf.
_________________
Liebe Grüsse
Celines_Mama
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.