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Verfasst am: 29.01.08, 21:56 Titel: Kulanz beim "Schwarzfahren"?
Herr Müller fährt mit seiner U-Bahn-Monatskarte für 3 Ringe eine Station über diesen Bereich hinaus zur Endstation der U-Bahn in den 4. Ring. In diesem Moment wird er kontrolliert und muss das volle (!) erhöhte Beförderungsentgelt von 40€ zahlen, obwohl er bis auf diese Station eine gültige Karte gehabt hatte.
Außerdem ist als Kontrollpunkt in der „Kontrollbeanstandung“ die Station angegeben, die noch im 3. Ring liegt, als Zielpunkt die Station im 4. Ring, ist dies anfechtbar?
Wie ist die Rechtslage? Kann er auf die Kulanz den Unternehmens hoffen?
Beim Bungie Jumping zahlt man auch für die richtige Länge, wählt man ein längeres bezahlt man mit seinem Leben. Hier nur 40 €.
Aber mal ehrlich man nimmt mehr Leistung in Anspruch, als bezahlt. Die Konsequenz ist halt die Bezahlung des Beförderungsentgelts mindestens jeoch 40€.(Habe das mal irgendwo gelesen)
Weiß leider halt nicht ob diese Aussage in den Beförderungsbedingungen rechtsmäßig ist.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.01.08, 14:18 Titel:
Zustimmung. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine Pauschale, die unabhängig davon ist, ob man von einer Station zur nächsten oder von München nach Berlin "schwarzgefahren" ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Von München nach Berlin wirds teuer:
Bei der Bahn: §12 EVO
Zitat:
(2) Der erhöhte Fahrpreis nach Absatz 1 beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens 40 Euro.[...]
Im ÖPNV gilt das genauso, auch wenn man da wohl kaum über die 40 hhinauskommen wird: § 9 BefBedV
Zitat:
(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann der Unternehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 40 Euro erheben. Er kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt;[...]
Verfasst am: 30.03.08, 13:35 Titel: Kann man im Zug Karten Kaufen?
Hallo,
man müsste noch mal feststellen, ob es grundsätzlich möglich ist, in diesem Zug Fahrkarten zu kaufen. In diesem Falle gäbe es die Möglichkeit den gezahlten Fahrpreis anzurechnen.
Kurzer Auszug aus einem Handbuch für Zugbegleiter/-in
...
Berechnen Sie gezahlte Farhpreise an
bei Ausgabe eines durchgehenden Fahrscheines für eine Gesamtentfernung über 50 km unter Vorlage eines Nahverkesfahrscheines,
wenn der Fahrgast unwissentlich eine Strecke befährt, für die sein Fahrschein nicht gilt un ein neuer Fahrschein ausgestellt wird, bei Vorlage eines Automaten-Fahrscheines für die Anfahngsstrecke, ausgenommen der Verbundsverkehre.
...
Steht aber bereits an den Türen des Zuges, dass dort keine Fahrscheine verkauft werden, dann sehe ich da keine Möglichkeit.
Also dies prüfen und evtl. das Unternehmen anschreiben.
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