Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kulanz beim "Schwarzfahren"?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kulanz beim "Schwarzfahren"?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
boyenne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 21:56    Titel: Kulanz beim "Schwarzfahren"? Antworten mit Zitat

Herr Müller fährt mit seiner U-Bahn-Monatskarte für 3 Ringe eine Station über diesen Bereich hinaus zur Endstation der U-Bahn in den 4. Ring. In diesem Moment wird er kontrolliert und muss das volle (!) erhöhte Beförderungsentgelt von 40€ zahlen, obwohl er bis auf diese Station eine gültige Karte gehabt hatte.

Außerdem ist als Kontrollpunkt in der „Kontrollbeanstandung“ die Station angegeben, die noch im 3. Ring liegt, als Zielpunkt die Station im 4. Ring, ist dies anfechtbar?

Wie ist die Rechtslage? Kann er auf die Kulanz den Unternehmens hoffen?

Vielen Dank für eure Antworten,

boyenne
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 29.01.08, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sarkusmus Pur.

Beim Bungie Jumping zahlt man auch für die richtige Länge, wählt man ein längeres bezahlt man mit seinem Leben. Hier nur 40 €.

Aber mal ehrlich man nimmt mehr Leistung in Anspruch, als bezahlt. Die Konsequenz ist halt die Bezahlung des Beförderungsentgelts mindestens jeoch 40€.(Habe das mal irgendwo gelesen)

Weiß leider halt nicht ob diese Aussage in den Beförderungsbedingungen rechtsmäßig ist.
Nach oben
boyenne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, netter Vergleich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zustimmung. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine Pauschale, die unabhängig davon ist, ob man von einer Station zur nächsten oder von München nach Berlin "schwarzgefahren" ist.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maltem
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2007
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Von München nach Berlin wirds teuer:
Bei der Bahn: §12 EVO
Zitat:
(2) Der erhöhte Fahrpreis nach Absatz 1 beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens 40 Euro.[...]

Im ÖPNV gilt das genauso, auch wenn man da wohl kaum über die 40 hhinauskommen wird: § 9 BefBedV
Zitat:
(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann der Unternehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 40 Euro erheben. Er kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt;[...]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
qwer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 13:35    Titel: Kann man im Zug Karten Kaufen? Antworten mit Zitat

Hallo,
man müsste noch mal feststellen, ob es grundsätzlich möglich ist, in diesem Zug Fahrkarten zu kaufen. In diesem Falle gäbe es die Möglichkeit den gezahlten Fahrpreis anzurechnen.

Kurzer Auszug aus einem Handbuch für Zugbegleiter/-in
...
Berechnen Sie gezahlte Farhpreise an
bei Ausgabe eines durchgehenden Fahrscheines für eine Gesamtentfernung über 50 km unter Vorlage eines Nahverkesfahrscheines,
wenn der Fahrgast unwissentlich eine Strecke befährt, für die sein Fahrschein nicht gilt un ein neuer Fahrschein ausgestellt wird, bei Vorlage eines Automaten-Fahrscheines für die Anfahngsstrecke, ausgenommen der Verbundsverkehre.
...

Steht aber bereits an den Türen des Zuges, dass dort keine Fahrscheine verkauft werden, dann sehe ich da keine Möglichkeit.

Also dies prüfen und evtl. das Unternehmen anschreiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.