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Ejakulation

 
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Sir Balthazar
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 18:50    Titel: Ejakulation Antworten mit Zitat

Guten Abend!


Mensch Y hat hinter einem Busch in einem öffentlichen Park masturbiert. Kurz vor der Ejakulation rannte A auf eine Frau zu, die auf einer Bank saß und ejakulierte auf ihre Brüste. Lachen

Die Frau schrie laut und beglagte den Geruch des Spermas. Während die Frau den Samen aus ihrer Kleidung entfernte, verliess Y den Park unerkannt.


Ist dieser Vorfall dazu geeignet, um gegen A eine öffentliche Fahndung einzuleiten?

In welchem Umfang hat sich Y strafbar gemacht?


Grüsse
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöle

Da ich mal davon ausgehe, dass sich derjenige, welcher sich diese Frage ausgedacht hat, sich anschließend mit Mandy (links ) und Sandy (rechts) beschäftigt (Hand anlegt) möge die geschätzte Moderatorenschaft dementsprechend vorgehen..

Grüssle Sehr glücklich
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

tja, wir sind ein juristisches forum und da gibt es eben dinge, die einfach vorkommen (können).

auf den schreck über den beitrag fällt mir zwar kein straftatbestand mehr ein aber unsere strafrechtler werden schon weiterhelfen.

grüße an mandy und sandy (aus bitterfeld Winken )
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung könnten (je nach genauer Situation) verschiedene Tatbestände erfüllt sein.

Sexuelle Nötigung http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html (wobei streitbar ist, wie schutzlos die Frau in dieser Situation war)
Exhibitionistische Handlungen http://dejure.org/gesetze/StGB/183.html
Erregung öffentlichen Ärgernisses http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html

Je nachdem könnten ggf. noch Beleidigung oder Körperverletzung hinzu kommen.


Ein schöner Strauß an Möglichkeiten Winken
_________________
Geist ist Geil!
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

Da laut geschildertem Sachverhalt nicht Mensch Y sondern irgendein Herr A auf die Frau zugerannt ist mit entsprechenden Folgen, Y also wohl weiter mit sich selbst vergnügt in seinem Busch blieb und irgendwann wegging, dürfte Y wegen dem Vorfall zwischen A und der Frau relativ wenig drohen (möglicherweise unterlassene Hilfeleistung?), sollte er nicht darüber hinaus sonstwie ob seiner eigenen Aktivitäten irgendjemand unangenehm aufgefallen sein und deshalb angezeigt werden.

Dass nach A gefahndet wird, halte ich hingegen durchaus für wahrscheinlich.

Gruß
Rena
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