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Mensch Y hat hinter einem Busch in einem öffentlichen Park masturbiert. Kurz vor der Ejakulation rannte A auf eine Frau zu, die auf einer Bank saß und ejakulierte auf ihre Brüste.
Die Frau schrie laut und beglagte den Geruch des Spermas. Während die Frau den Samen aus ihrer Kleidung entfernte, verliess Y den Park unerkannt.
Ist dieser Vorfall dazu geeignet, um gegen A eine öffentliche Fahndung einzuleiten?
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 31.01.08, 18:58 Titel:
Hallöle
Da ich mal davon ausgehe, dass sich derjenige, welcher sich diese Frage ausgedacht hat, sich anschließend mit Mandy (links ) und Sandy (rechts) beschäftigt (Hand anlegt) möge die geschätzte Moderatorenschaft dementsprechend vorgehen..
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Da laut geschildertem Sachverhalt nicht Mensch Y sondern irgendein Herr A auf die Frau zugerannt ist mit entsprechenden Folgen, Y also wohl weiter mit sich selbst vergnügt in seinem Busch blieb und irgendwann wegging, dürfte Y wegen dem Vorfall zwischen A und der Frau relativ wenig drohen (möglicherweise unterlassene Hilfeleistung?), sollte er nicht darüber hinaus sonstwie ob seiner eigenen Aktivitäten irgendjemand unangenehm aufgefallen sein und deshalb angezeigt werden.
Dass nach A gefahndet wird, halte ich hingegen durchaus für wahrscheinlich.
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