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Sir Balthazar Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 02.01.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 01.02.08, 15:34 Titel: Gerichtsvollzieher mit Hund und Pistole |
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Tagchen,
bei Bürger A klingelte es an der Tür. Als Bürger A die Tür öffnete, gab sich ein kleiner Mann mit einem Schäferhund als Gerichtsvollzieher zu erkennen. A fragte nach dem Vollstreckungsbescheid, erhielt jedoch keine Antwort. Als A insistierte, hat der GV A zur Seite gestossen und die Wohnung nach pfändbaren Gegenständen überprüft.
Auch die Aufforderung den Schäferhund vor der Tür zu lassen, wurde ignoriert.
Der GV kennzeichnete meherer Gegenstände mit einem Siegel. Als A erneut den Vollstreckungsbescheid einforderte und einige Siegel entfernte, wurde A von dem GV mit einer Pistole bedroht. A liess von den Gegenständen ab und alarmierte die Polizei.
Unmittelbar danach verliess der GV die Wohnung. Die herbeigerufenen Beamten teilten A mit, dass der GV keine Straftat begangen habe und das Führen von Abwehrmitteln zulässig sei.
Darf der GV die Wohnung mit einem Hund betreten?
Hat der GV eine stafbare Handlung begangen?
Hat A das Recht, ein Duplikat des Vollstreckungsbescheides zu erhalten?
Danke! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 01.02.08, 20:05 Titel: |
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Äußerst unwahrscheinliche Geschichte.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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JoWoo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.01.2008 Beiträge: 114
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Verfasst am: 01.02.08, 20:41 Titel: |
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Einen GV brauchen sie nicht einmal reinlassen. Erkommt dann zwar mit weiteren Beamten wieder, aber dann sinds ja mehrere und keiner wird die Waffe ziehen.  |
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skayritera FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
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Verfasst am: 01.02.08, 20:51 Titel: |
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Der GV war echt Krank im Kopf muss ich Erl ich sagen.
Ein GV muss auf verlangen den Vollstreckungsbescheid vorzeigen, was normalerweise automatisch gemacht wird.
Aber die Schikane vom GV mit Hund und Pistole muss A nicht hinnehmen.
Ab besten würde ich A empfehlen einen RA einzuschalten, dass kann das nicht so gehen, das Bürger von Staatsdiener schikaniert werden. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen! |
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JoWoo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.01.2008 Beiträge: 114
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Verfasst am: 01.02.08, 20:59 Titel: |
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| Sorry aber ihr Ausführung mit der Waffe kann ich nicht so richtig glauben. |
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Kormoran FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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ratte1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
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Verfasst am: 01.02.08, 23:06 Titel: |
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@Kormoran
Schönen Abend noch
ratte1 |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 01.02.08, 23:14 Titel: |
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Fehlt nur noch der stolpernde Steward A, der die Tüte mit dem Erbrochenen des Y über den Fluggast B entleert .. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 02.02.08, 00:42 Titel: |
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Die Spritze mit "aidsverseuchtem" Blut im Kinosessel war auch noch nicht...  _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 03.02.08, 02:25 Titel: |
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Wenn ich mich nicht irre, kann Personen, mit einem berechtigten Selbstschutzinteresse das Führen von Waffen erlaubt werden. Unabhängig davon, ob sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Vergleiche Personenschützer und Wachpersonal von Werttransporten. _________________ Geist ist Geil! |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 03.02.08, 09:59 Titel: |
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das dürfte auf den gerichtsvollzieher wohl eher nicht zutreffen.
keiner unserer vollstreckungsbeamten hat je eine waffe gebraucht. |
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Mount'N'Update FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 03.02.08, 13:06 Titel: |
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| Volker13 hat folgendes geschrieben:: | | Seit wann darf ein Gerichtsvollzieher denn Waffen tragen? Hat der neuerdings hoheitliche Aufgaben? |
Nicht erst neuerdings. Das Pfänden fremden Eigentums kann sehr wohl als tiefen Eingriff (im wahrsten Wortsinne ) in das Eigentumsrecht bezeichnet werden.
Gerichtsvollzieher kündigen sich im übrigen vorher schriftlich an. Wenn sich die Geschichte wirklich so zugetragen haben sollte, dann war der GV vermutlich nicht echt. Das kieße sich vielleicht durch eine Nachfrage beim Finanzamt klären. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 03.02.08, 15:25 Titel: |
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Verstehe ich das jetzt falsch?
Meiner Meinung nach belegt das Urteil ganz eindeutig, daß (zumindestens in NRW) Personen das Führen einer Waffe erlaubt werden kann, wenn ein besonderes Schutzbedürfnis besteht, auch wenn sie keine hoheitlichen Aufgaben vollziehen.
Natürlich könnte der Arzt auf die Hilfe der Polizei zurückgreifen. Aber dagegen stehen zwei Punkte:
1. Die Polizei kann den Arzt nicht während der ganzen Zeit unter Schutz stellen, weil es potentiell sein könnte, daß bei einem Hausbesuch ein Angriff auf dden Arzt erfolgt. Schließlich begibt sich ein Notarzt nicht immer nur zu bekannten (und entsprechend berüchtigten Personen). Nicht jeder, der in einem sozialen Brennpunkt wohnt ist ein Messerschwinger und Revolverheld. Und selbst Menschen mit entsprechenden Neigungen müssen nicht zwangsläufig Offenkundig geworden sein.
2. Da der Arzt nicht bei jedem Hausbesuch die Polizei dabei haben kann, hilft ihm die Möglichkeit herzlich wenig, wenn der Angriff schon erfolgt ist. _________________ Geist ist Geil! |
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