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Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 01.02.08, 21:05 Titel: Hat Nebenkläger Strafanspruch genen den Angeklagten?
Gnabend,
Ich habe gehört das der Staat Strafanspruch gegen die Straftäter hat. Aber mich würde es interessieren, ob man als Nebenkläger auch einen Strafanspruch gegen den Angeklagten hat.
Und es würde mich interessieren, ob man auch als Nebenkläger an der Strafbemessung mit entscheiden kann. Zum Beispiel Nebenkläger A fordert 8 Jahre Haft für den Angeklagten B als von Staatsanwalt C geforderte 6 Jahre. Ist sowas Möglich?
Danke im voraus. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Meines Wissens darf die Nebenklage auch einen Schlussvortrag halten(§397 StPO i.V.m. §258) und plädieren. Mit "mit entscheiden" hat das aber nichts zutun. Das ist - wie beim Staatsanwalt auch - nur ein "Vorschlag" an das Gericht, das dann frei entscheidet. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 01.02.08, 22:49 Titel:
Das bedeutet,, dass der Nebenkläger gegenüber den Angeklagten keinen Strafanspruch hat und kann auch nicht am Strafmaß für den Angeklagten mit entscheiden und auch nicht mitbestimmen.
Aber ich habe in so manche Gerichtssendungen beobachtet, dass der Nebenkläger auch die Möglichkeit hat einen Antrag zu stellen. Kann der Nebenkläger bei einem schweren Sexualstraftat auch beantragen, dass die Haft-Fortdauer gegen den Angeklagten angeordnet wird? _________________ Mfg Skayritera
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nochmal: in deutschland entscheidet der spruchkörper über die sache, nicht der staatsanwalt oder die nebenklage!
und was man in manchen sogenannten gerichtsshows so alles sehen kann, entstammt eher der phantasie einiger unterschichten-tv-regisseure als der realität.
eine schande, dass ehemalige richter und andere juristen dabei mitspielen...
und was man in manchen sogenannten gerichtsshows so alles sehen kann, entstammt eher der phantasie einiger unterschichten-tv-regisseure als der realität.
Was ist daran unrealistisch?
Gammaflyer schrieb ja schon, dass ein Antrag bezüglich des Strafmaßes möglich ist. Ob dem Antrag entsprochen wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Die Strafe kann aber auch über dem Antrag des Nebenklägers liegen oder auch unter dem des STA.
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