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Verfasst am: 01.02.08, 16:02 Titel: Ist ein Feststellungsurteil vorläufig vollstreckbar?
Angenommen in einem Feststellungsurteil gegen das Berufung läuft heißt es:
Es wird festgestellt, dass A ( Beklagter ) verpflichtet ist an B ( Kläger ) EUR X zu bezahlen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.
Bekommt man damit eine vollstreckbare Ausfertigung für den Gerichtsvollzieher?
Wohlgemerkt bei einem Feststellungsurteil.
Eine vollstreckbare Ausfertigung (zur Vollstreckung allgemein, nicht nur für den Gerichtsvollzieher) bekommt man (ggf. auf Antrag) sofort.
Vollstreckt werden kann:
a) sofort, wenn durch den Gläubiger Sicherheit geleistet wurde (Pfändung und Verwertung)
b) ohne Sicherheitsleistung gem. § 720a ZPO (Sicherungsvollstreckung, nur Pfändung, keine Verwertung) aber 2 Wochen Wartefrist gem. § 750 Abs. 3 ZPO. _________________ In a world of compromise some don´t.
Nä, geht nicht. Die vorläufige Vollstreckbarkeit bezieht sich im Feststellungsurteil nur auf den Kostenausspruch.
Aber: Kann der Tenor in WAWEs Fall tatsächlich so lauten? Ist es nicht so, daß, wenn der zu zahlende Betrag bezifferbar ist, vielmehr Leistungsklage hätte erhoben werden müssen? _________________ Karma statt Punkte!
Aber es heißt: Im Namen des Volkes.......wegen Forderung erlässt die ZK aufgrund mündlicher Verhandlung folgendes ENDURTEIL.
Da wohl doch auf Zahlung (Forderung) geklagt war und nicht auf Feststellung, tippe ich darauf, daß es kein Feststellungsurteil ist und, aufgrund des genannten Betrages EUR X, eine Vollstreckung möglich ist. _________________ Karma statt Punkte!
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