Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Müssen Inkassokosten bezahlt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Müssen Inkassokosten bezahlt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dr.Kaffee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 09:16    Titel: Müssen Inkassokosten bezahlt Antworten mit Zitat

A soll an B Inkassokosten bezahlen wegen eines Telefonanbieter
müssen die Inkassokosten getragen werden ja oder nein?
und nach was Richten sich in Inkassokosten ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 11:52    Titel: Re: Müssen Inkassokosten bezahlt Antworten mit Zitat

Dr.Kaffee hat folgendes geschrieben::

A soll an B Inkassokosten bezahlen wegen eines Telefonanbieter
müssen die Inkassokosten getragen werden ja oder nein?


Wer soll das ahnen können?

Dr.Kaffee hat folgendes geschrieben::

und nach was Richten sich in Inkassokosten ?


Vermutlich nach dem Aufwand.
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dr.Kaffee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Inkassokosten ist ein recht umstrittenes Thema; einfach mal im web oder hier suchen. Btw, Ihre Frage ist für eine konkrete Antwort einfach etwas zu allgemein gehalten, vgl. z.B. diese Links:

Link 1

Link 2

...aber da findet sich sicher noch einiges mehr. Winken
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 02.02.08, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ich mit Deinem ersten Link so meine Probleme habe, Peter.
Die schreiben, dass die Inkassokosten bei Einschlatung eines Anwaltes automatisch untergehen. Dem kann ich nicht zustimmen. Ich dachte, der Anwalt muss die Kosten seiner außergerichtlichen Tätigkeit zu 50% anrechnen. Ergo müssten doch die Inkassokosten, sofern der anwalt direkt den Mahnbescheid beantragt, auch zu 50% Bestand haben. Oder hat sich hier etwas geändert???
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 02.02.08, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

...um ehrlich zu sein, ich bin da nicht wirklich up to date; allein am hiesigen AG - so meine Erfahrung - habe ich in den letzten 3 Verhandlungen 3 verschiedene Ergebnisse erzielt: 1 X voll Inkasso bekommen, 1 x "so was gibt es bei uns nicht" und 1 X irgendwo in dazwischen.

MIr ging es eigentlich nur darum, den TE nicht so im Regen dieser Meinungen stehen zu lassen!? Geschockt Mr. Green
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 02.02.08, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
...um ehrlich zu sein, ich bin da nicht wirklich up to date; allein am hiesigen AG - so meine Erfahrung - habe ich in den letzten 3 Verhandlungen 3 verschiedene Ergebnisse erzielt: 1 X voll Inkasso bekommen, 1 x "so was gibt es bei uns nicht" und 1 X irgendwo in dazwischen.

MIr ging es eigentlich nur darum, den TE nicht so im Regen dieser Meinungen stehen zu lassen!? Geschockt Mr. Green


Hast Du dabei die Schuldner oder die Inkassobüros vertreten? Sehr böse
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 02.02.08, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mahnman hat folgendes geschrieben::
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
...um ehrlich zu sein, ich bin da nicht wirklich up to date; allein am hiesigen AG - so meine Erfahrung - habe ich in den letzten 3 Verhandlungen 3 verschiedene Ergebnisse erzielt: 1 X voll Inkasso bekommen, 1 x "so was gibt es bei uns nicht" und 1 X irgendwo in dazwischen.

MIr ging es eigentlich nur darum, den TE nicht so im Regen dieser Meinungen stehen zu lassen!? Geschockt Mr. Green


Hast Du dabei die Schuldner oder die Inkassobüros vertreten? Sehr böse
...nee, drei mal den selben Gläubiger! Winken
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 02.02.08, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Gläubiger gegen das Inkassobüro. Naja, soll auch vorkommen...
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 03.02.08, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Mahnman hat folgendes geschrieben::
Einen Gläubiger gegen das Inkassobüro. Naja, soll auch vorkommen...
...nee, drückte ich mich wohl mißverständlich aus.

Ein Gläubiger, jeweils gleichartige Forderung, Gläubiger beauftragt immer zunächst Inkasso-Büro, dann Mahnbescheid, dann Antragsbegründung. Und ein Teil der Anträge sind eben die vorgerichtlichen Inkassokosten als Nebenforderung.

Wie gesagt: Ein Richter meinte eben, 'das können sie komplett vergessen', ein anderer störte sich nicht im geringsten an den Inkassokosten und die vermittelnde Lösung war die der angeblich ständigen Rspr. am AG, Ersatz in Höhe vergleichbarer RA-Gebühren.

Wie gesagt, alles an einem AG und dies innerhalb der letzten 3, wenn nicht sogar nur 2 Monaten, Ende 07/Anfang 08! Neutral
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 03.02.08, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Posting bezog sich eigentlich auf das Posting von Biber. Das hat er nur offenkundig zwischenzeitlich entsorgt. Cool
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.02.08, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mahnman hat folgendes geschrieben::
Mein Posting bezog sich eigentlich auf das Posting von Biber. Das hat er nur offenkundig zwischenzeitlich entsorgt. Cool
Ja, weil der Biber gemerkt hat, daß das nicht so ganz richtig sinnvoll war... Verlegen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 04.02.08, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Erinnere mich daran, Dich zukünftig zu zitieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Lachen
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.