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Schulempfehlung Schleswig-Holstein

 
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dieLara
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 14:17    Titel: Schulempfehlung Schleswig-Holstein Antworten mit Zitat

Wie stehen die Chancen in SH gegen eine Schulempfehlung vorzugehen? Wie kann man sich dagegen wehren? Ist ein Widerspruch zulässig?

Gruss
Lara
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Hogwarts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lara,

über SH kann ich leider nichts sagen.

Bei uns in NRW wurde vor kurzen ein Urteil gefällt worden. Das Mädchen hatte eine Hauptschulempfehlung und ist zum Probeunterricht (oder so ähnlich?) geschickt worden. Leider hat es diesen "Test" nicht bestanden. Die Eltern haben geklagt und sind leider gescheitert!

Es kommt viel auf das Kind an.

Sonst muß ich bei Professor Trelawney mal in die Kristallkugel sehen.
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hogwarts hat folgendes geschrieben::
Hallo Lara,

über SH kann ich leider nichts sagen.

Bei uns in NRW wurde vor kurzen ein Urteil gefällt worden. Das Mädchen hatte eine Hauptschulempfehlung und ist zum Probeunterricht (oder so ähnlich?) geschickt worden. Leider hat es diesen "Test" nicht bestanden. Die Eltern haben geklagt und sind leider gescheitert!

Es kommt viel auf das Kind an.

Sonst muß ich bei Professor Trelawney mal in die Kristallkugel sehen.
In NRW ist die Rechtslage eine ganz andere, weil NRW keine zweijährige Orientierungsstufe hat. Der Vergleich nutzt also gar nichts - im Gegenteil, das ist irreführend. Die Regelung für SH findet sich hier:
http://www.lernnetz-sh.de/index.php?id=1460&style=&layout=%2Findex.php%3Fdoc%3Dhtt

Wenn was unklar ist - einfach noch mal nachfragen!
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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dieLara
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Link. Die Rechtslage ist mir soweit bekannt. Dennoch beantwortet es leider noch nicht meine Fragen.
Ist es demnach überhaupt möglich eine Schulempfehlung zu ändern?
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lara,

laut dem obengenannten Link ist es nicht möglich, ein Kind mit Hauptschulempfehlung am Gymnasium anzumelden. Ansonsten haben aber die Eltern die Entscheidung (ggf. nach Zwangsberatung).

Diverse Widerspruchsmöglichkeiten sind vorstellbar, aber letztlich zu zeitaufwändig.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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