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Bei uns in NRW wurde vor kurzen ein Urteil gefällt worden. Das Mädchen hatte eine Hauptschulempfehlung und ist zum Probeunterricht (oder so ähnlich?) geschickt worden. Leider hat es diesen "Test" nicht bestanden. Die Eltern haben geklagt und sind leider gescheitert!
Es kommt viel auf das Kind an.
Sonst muß ich bei Professor Trelawney mal in die Kristallkugel sehen. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Bei uns in NRW wurde vor kurzen ein Urteil gefällt worden. Das Mädchen hatte eine Hauptschulempfehlung und ist zum Probeunterricht (oder so ähnlich?) geschickt worden. Leider hat es diesen "Test" nicht bestanden. Die Eltern haben geklagt und sind leider gescheitert!
Es kommt viel auf das Kind an.
Sonst muß ich bei Professor Trelawney mal in die Kristallkugel sehen.
Danke für den Link. Die Rechtslage ist mir soweit bekannt. Dennoch beantwortet es leider noch nicht meine Fragen.
Ist es demnach überhaupt möglich eine Schulempfehlung zu ändern?
laut dem obengenannten Link ist es nicht möglich, ein Kind mit Hauptschulempfehlung am Gymnasium anzumelden. Ansonsten haben aber die Eltern die Entscheidung (ggf. nach Zwangsberatung).
Diverse Widerspruchsmöglichkeiten sind vorstellbar, aber letztlich zu zeitaufwändig.
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