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BU - Anrechnung, ja oder nein?!
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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 23:23    Titel: BU - Anrechnung, ja oder nein?! Antworten mit Zitat

hy,

paar kurze fragen zur berufsunfähigkeitsversicherung:

- wenn man keine BU hat, aber berufsunfähig wird, kriegt man dann zumindest die bisher erbrachte rente?

- wenn man eine BU über 500,- € hat und der fal der fälle eintritt. man ist zwar noch bedingt arbeitsfähig, landet in ALG II -> werden dann die 500 € aus der BU-versicherung als einkommen gewertet?
bei einem ALG II satz für einen ledigen von ca. 750,- € monatlich, wäre ja demnach nix übrig?!

- wenn du BU rente 1.500,- € wären und man über ALG II satz liegt, wie versichert man sich dann gegen krankheit?

danke.
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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

na, alle schon im winterschlaf oder kann mir wissenstechnisch echt niemand weiter helfen? Geschockt
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es erfolgt mW eine Anrechnung von BU-Leistungen bei: Alg II und Sozialhilfe

nicht bei: Alg I und gesetzlichen Renten
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

hm, hab ich auch vermutet, also dass im sinne von ALG II die BU-rente "einkommen" ist, aber ich wollt mich da auf jeden fall noch beraten lassen von euch.

demnach würde ne BU mit 500,- oder 1.000,- € ja auch gar nicht wirklich was bringen?!

wie hoch sind eure BUs?
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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

können ehepartner, eltern oder geschwister eigentlich haftbar gemacht werden für unterhalt, wenn man (eingeschränkt) erwerbsunfähig ist?
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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

könnte vielleicht bitte noch mal jemand eine antwort verfassen?
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 05:15    Titel: Antworten mit Zitat

wir haben doch schon festgestellt, daß die üblichen bedingungen von ALGII bzw. sozialhilfe gelten.
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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

gibt ja noch zwei weitere fragen, gell.
ein "meines wissens" ist jetzt aber auch keine 100% antwort...


Zitat:
können ehepartner, eltern oder geschwister eigentlich haftbar gemacht werden für unterhalt, wenn man (eingeschränkt) erwerbsunfähig ist?


Zitat:
wenn du BU rente 1.500,- € wären und man über ALG II satz liegt, wie versichert man sich dann gegen krankheit?

muss man sich wahrscheinlich selber versichern, ne?
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

eine 100% antwort bekommt man von leuten, die ihr geld damit verdienen und eine genehmigung zur rechtsberatung haben. Cool
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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

... oder von leuten, die anderen einfach nur helfen wollen.

aber in wie fern ist die beantwortung von vollkommen fiktiven und losgelösten fragen konkrete rechtsberatung?
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wage mich mal an eine rein fiktive Antwort, obwohl ich die Genehmigung habe, dafür im Normalfall auch Geld zu nehmen Winken

1. ja, die ARGE zieht einem die Kohle ab.

2. die Art der weiteren Versicherung (ich nehme, es war vor allem die Krankenversicherung gemeint) hängt von dem Status ab, den der teilweise Erwerbsunfähige nunmehr hat - als Bezieher einer öffentlichen Erwerbsunfähigkeitsrente wird ihm, wie jedem Rentner, der KK-Beitrag von der Rente abgezogen. Arbeitet der Unfähige noch teilweise, so wird er darüber zu versichern sein; ist er Bezieher von ALG II, wird er durch die ARGE versichert usw.

3. Angehörige sind im Rahmen einer EU-Rente nicht unterhaltspflichtig - im Rahmen von ALG II möglicherweise schon

4. Ob sich der Abschluss einer privaten BU-Versicherung lohnt, möge ein jeder für sich selber entscheiden. Ich rate eigentlich sehr selten dazu, weil bei den allermeisten Menschen der Versicherungsfall nicht eintritt und wenn ja, die privaten BU-Versicherer gerne alle möglichen Wege gehen, um erstmal nicht zu leisten oder die Leistung zu verzögern. Aber auch hier gibt es natürlich Solche und Solche und ich möchte das hier ausdrücklich nicht als Pauschalurteil verstanden wissen - allerdings kann der Kampf mit den BU-Versicherern nach meiner Erfahrung auh in einfach und eindeutig gelagerten Fällen ein sehr langer und harter werden; mit dem traurigen Nebeneffekt, dass die ARGE das nicht interessiert und die schonmal per se die BU-Leistung anrechnet, obwohl die erst noch erstritten werden muss ...

Für Leute mit unfallgefährlichen Berufen empfiehlt sich eher eine Unfallversicherung mit eingeschlossener BU.
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mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

StuWa hat folgendes geschrieben::


Für Leute mit unfallgefährlichen Berufen empfiehlt sich eher eine Unfallversicherung mit eingeschlossener BU.


neues produkt...? kenn ich noch garnicht. Winken

ps
hoffentlich rätst du nicht gegen bezahlung von einer BU ab. könnte teuer werden. Lachen Lachen
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ps
hoffentlich rätst du nicht gegen bezahlung von einer BU ab. könnte teuer werden. Lachen Lachen


Nein, natürlich nicht Winken

Um genau zu sein, berate ich in eigentlichen Versicherungsangelegenheiten ohnehin nicht. Dafür gibt es Makler, Vermittler und Versicherungsberater, die das dann doch bitte schön in gewohnter Qualität machen mögen Winken

Aber mitunter reden die Menschen ja auch mit mir in meiner Eigenschaft als Nachbar, Freund, Ehemann ... Winken

Übrigens wird das oben erwähnte Produkt von einem namhaften Versicherer aus Wuppertal angeboten Winken Ich nehme an, andere Versicherer dürften Ähnliches im programm haben.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

mmmmmhhhhhh..............kombination aus personen- und schadensversicherung?
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Mit 31,1 Prozent sind seelische Leiden mittlerweile die Hauptursache für Berufsunfähigkeit. Nahezu jede dritte Frühberentung in Deutschland geht auf das Konto einer kranken Psyche - 1985 hatten noch Herz- und Kreislauferkrankungen diese Spitzenposition inne. Ihr Anteil an den Frühberentungen sank in diesem Zeitraum von 30,7 Prozent auf 11,4 Prozent, der Anteil der Skelett- und Muskelerkrankungen von 25 Prozent auf 18,7 Prozent.

aus einem anderen forum
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