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ARGE AUSKUNFT RICHTIG ?

 
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Brother01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 16:24    Titel: ARGE AUSKUNFT RICHTIG ? Antworten mit Zitat

Ehepaar Mustermann. verheitatet 2 Kinder 7 und 10 Jahre

Momentane Situation:

Mietwohnung: 455,00 € Miete + 85,00 € Gas = 540,00 €

Frau - Rente 800,00€
Kindergeld - 308,00 €
Mann Nebengewerbe - 100,00 € ( darf er ja haben)
ARGE - 86,00 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt
ARGE - 350,00 € Kosten Unterkunft und Heizung

----------------------------------------------------------------------------------

Im Nebengewerbe darf der Mann ja nur max 14,90 Stunden die Woche arbeiten. Um aus dem Hartz IV Strudel zu kommen hat er nun noch einen Minijob angenommen wo er nur 100 € montl. bekommt. Logischer Weise müsste dann die Hilfe zum Lebensunterhalt wegfallen und nur noch Wohngeld möglich sein.

Nun zum Kernproblem:

Da Nebengewerbe und Minijob insgesamt mehr als 15,00 Stunden sind fällt er ja aus der Statistik raus weil er nicht mehr vermitelbar ist und zählt aber als arbeitssuchend.

Wo ist er dann Krankenversichert ? Laut ARGE I immernoch ARGE da er noch Leistungen (Wohngeld ) bekommt. ARGE II sagte aber nein wenn er über 15 Stunden hat muss er sich dann selber versichern.

Zwei ARGEN zwei Antworten was stimmt nun ?


DANKE AN HELFENDE
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aurorashmi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 489

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

wie ist das gemeint: ARGE I und ARGE II ????????
zwei verschiedene mitarbeiter bei der arge gefragt???
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Brother01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

aurorashmi hat folgendes geschrieben::
wie ist das gemeint: ARGE I und ARGE II ????????
zwei verschiedene mitarbeiter bei der arge gefragt???



Hallo, ja genau einmal ARGE vor Ort und einmal die Hotline.
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Kerstin_K
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 31
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

DIe 15 Stunden-Grenze gilt nur bei ALG I.
_________________
Viel Grüße aus Hannover
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Brother01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kerstin_K hat folgendes geschrieben::
DIe 15 Stunden-Grenze gilt nur bei ALG I.



Das dachte ich ja auch aber die Nervt dort es wäre Gesetz. Wo steht es denn ? Dann dann kann man denen das mal unter die Nase halten !
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Kerstin_K
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 31
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Dese Vorschrift gibt es bei ALG II eben nicht, deshalb kann ich sie Dir auch nicht zeigen.

Ist aber irgendwie logisch, denn mit ALG II bist Du verplichtet, alles zu tun, um Deine Bedürftigkeit zu verringern. Es gibt ja sogar Leute, die Vollzeit arbeiten und noch ALG II bekommen, weil sie zu wenig verdienen,
_________________
Viel Grüße aus Hannover
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei es natürlich evtl. sein könnte, dass die ARGE einem einen Vollzeitjob vermittelt, dann müsste man bereit sein die anderen Jobs aufzugeben.

MfG
Matthias
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Brother01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Problem geklärt. Haben bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgefragt. Diese haben genau gesagt was man der ARGE sagen soll. Als diese dann das hörte war plötzlich alles ein Missverständnis. Klar kann man arbeiten so viel man will es gibt keine Stundenbegrenzung. Lachen
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