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In Nordrheinwestfalen wurde vor kurzer Zeit die Regelung oder das Gesetz(so genau weiß ich es nicht) eingeführt, dass für das Schuljahr 2008 sowie folgende, das Abiturzeugnis eines Abiturienten, neben den üblichen Eintragungen wie Gesamtnote und Einzelnoten der 4 Abiturhalbjahre etc. , nun auch neuerdings die Fehlstuden (unentschuldigt + entschuldigt) beinhaltet .
Nun meine Frage!:
Wie ist die Rechtslage bezüglich dieser Regelung in Sachsen-Anhalt, für dieses und für kommende Schuljahre ?
Ist sie ähnlich?
In Nordrheinwestfalen wurde vor kurzer Zeit die Regelung oder das Gesetz(so genau weiß ich es nicht) eingeführt, dass für das Schuljahr 2008 sowie folgende, das Abiturzeugnis eines Abiturienten, neben den üblichen Eintragungen wie Gesamtnote und Einzelnoten der 4 Abiturhalbjahre etc. , nun auch neuerdings die Fehlstuden (unentschuldigt + entschuldigt) beinhaltet .
Das halte ich für eine falsche Information. Die Anzahl der entschuldigten Fehlstunden hat im Abiturzeugnis nämlich nichts zu suchen. Das würde kranke Schüler unangemessen benachteiligen.
Zitat:
Nun meine Frage!:
Wie ist die Rechtslage bezüglich dieser Regelung in Sachsen-Anhalt, für dieses und für kommende Schuljahre ?
Ist sie ähnlich?
(nichts gegen dich mitternacht , aber ich muss da sicher gehen können um rechtzeitig mit meiner Schulleitung zu sprechen im Falle eines Falles)
Warum nicht gleich? Bei häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten hat meiner Meinung nach der Schüler ein Recht auf Information. Und die Schulleitung sollte das vor Ort geltende Recht am Besten kennen. Also ab zum Klassenlehrer/Beratungslehrer/Oberstufenleiter/Rektorat oder wie auch immer die Anlaufstelle in Sachsen-Anhalt heißen mag. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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