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Abiturzeugnis

 
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EinervondenGuten
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Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.02.08, 16:52    Titel: Abiturzeugnis Antworten mit Zitat

hallo.

In Nordrheinwestfalen wurde vor kurzer Zeit die Regelung oder das Gesetz(so genau weiß ich es nicht) eingeführt, dass für das Schuljahr 2008 sowie folgende, das Abiturzeugnis eines Abiturienten, neben den üblichen Eintragungen wie Gesamtnote und Einzelnoten der 4 Abiturhalbjahre etc. , nun auch neuerdings die Fehlstuden (unentschuldigt + entschuldigt) beinhaltet .

Nun meine Frage!:
Wie ist die Rechtslage bezüglich dieser Regelung in Sachsen-Anhalt, für dieses und für kommende Schuljahre ?
Ist sie ähnlich?

zur info : Bin Epileptiker Verlegen

Vielen Dank schon einmal im Vorraus Winken
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 20.02.08, 00:01    Titel: Re: Abiturzeugnis Antworten mit Zitat

EinervondenGuten hat folgendes geschrieben::
hallo.

In Nordrheinwestfalen wurde vor kurzer Zeit die Regelung oder das Gesetz(so genau weiß ich es nicht) eingeführt, dass für das Schuljahr 2008 sowie folgende, das Abiturzeugnis eines Abiturienten, neben den üblichen Eintragungen wie Gesamtnote und Einzelnoten der 4 Abiturhalbjahre etc. , nun auch neuerdings die Fehlstuden (unentschuldigt + entschuldigt) beinhaltet .
Das halte ich für eine falsche Information. Die Anzahl der entschuldigten Fehlstunden hat im Abiturzeugnis nämlich nichts zu suchen. Das würde kranke Schüler unangemessen benachteiligen.

Zitat:
Nun meine Frage!:
Wie ist die Rechtslage bezüglich dieser Regelung in Sachsen-Anhalt, für dieses und für kommende Schuljahre ?
Ist sie ähnlich?
Sicher nicht rechtswidrig, wie oben vermutet.
Das Zeugnisformular kann man hier abrufen: http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/zeugnisse/15c_abitur_gymnasium.pdf
"Fehlzeiten" entdecke ich da nirgends.

Zitat:
zur info : Bin Epileptiker Verlegen
Nichts, wofür man sich schämen müsste.
Zitat:
Vielen Dank schon einmal im Vorraus Winken
Sorry, "Rechtslage" ist das nicht, was ich gefunden habe.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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EinervondenGuten
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Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.02.08, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

danke schon mal für das zeugnissformular und die antwort hab ewig nach so etwas gesucht , wie hast du das so schnell gefunden ?

hat jmd was hinzuzufügen zu mäkeln oder zu ändern ?
bitte um weitere meinungen .

(nichts gegen dich mitternacht , aber ich muss da sicher gehen können um rechtzeitig mit meiner Schulleitung zu sprechen im Falle eines Falles) Winken
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.02.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

EinervondenGuten hat folgendes geschrieben::

(nichts gegen dich mitternacht , aber ich muss da sicher gehen können um rechtzeitig mit meiner Schulleitung zu sprechen im Falle eines Falles) Winken
Warum nicht gleich? Bei häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten hat meiner Meinung nach der Schüler ein Recht auf Information. Und die Schulleitung sollte das vor Ort geltende Recht am Besten kennen. Also ab zum Klassenlehrer/Beratungslehrer/Oberstufenleiter/Rektorat oder wie auch immer die Anlaufstelle in Sachsen-Anhalt heißen mag.
_________________
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