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Verfasst am: 22.02.08, 20:32 Titel: Versicherung möchte Kaskoschaden nicht in voller Höhe zahlen
Hallo,
vor einiger Zeit ist mir einer ins Heck reingefahren. Die Stossstange wurde beschädigt. Sie hat die Schuld direkt eingeräumt. Daraufhin habe ich einen Kostenvoranschlag machen lassen und der Versicherung geschickt da ich auf Reperatur verzichte und das Geld haben wollte. Nun hat die Versicherung zurückgeschrieben, dass sie nur rund 60% der Summe des KVA gezahlt hat, da in meiner Region xy Stundensätze gelten und die durchschnittlichen Kosten erstattet werden. Zitat: "Es sind nur die erforderlichen Reperaturkosten zu zahlen. Wenn nach Gutachten oder KVA abgerechnet wird, sind die durchschnittlichen Kosten, die Fachwerkstätten in Ihrer Region überlicherweise verlangen, zu Grunde zu legen."
Den KVA habe ich beim Vetragshändler machen lassen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.02.08, 23:14 Titel:
Ein echter Klassiker... Kann ja gar nicht glauben, daß die Versicherungen den Trick immer noch versuchen.
Wer kümmert sich denn heute noch selbst um die Schadensregulierung? Bei nicht selbstverschuldeten Haftpflichtunfällen muß doch die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des mit der Regulierung beauftragten Rechtsanwalts auch als adäquaten Schaden erstatten?!
Anmeldungsdatum: 12.12.2007 Beiträge: 102 Wohnort: Ederheim im Ries
Verfasst am: 22.02.08, 23:47 Titel: ja Anwalt
Metzing - für einen sagen wir mal Arbeiter - sprichst Du etwas zu sehr in Rätseln...
hast aber recht.
In diesem Fall, wenn die Gegnerische Versicherung (Haftpflicht),
(oder sprichtst Du von Deiner Kasko- Versicherung)
----------->
wenn die Versicherung sich weigert solltest Du sofort zum Anwalt gehen, denn das was die da schreiben ist Quatsch <-------
Sie müssen auch den Betrag eines Gutachtens zahlen oder einen eigenen Gutachter schicken.....
Aber grundsätzlich wäre die Einschaltung eines Anwalts nicht von vorn herein nötig. Erst wenn es Probleme gibt - wie hier.
in dem geposteten link geht es aber um einen haftpflichtschaden, hier liegt aber eine kaksoschaden zugrunde.
in der kasko ist es durchaus üblich, daß bei fiktiver abrechnung nur die durchschnittlichen stundensätze ersetzt werden, abzgl. mehrwertsteuer. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
in dem geposteten link geht es aber um einen haftpflichtschaden, hier liegt aber eine kaksoschaden zugrunde.
sorry, talla, Missverständnis: laut Überschrift geht´s um Kasko, laut Sachverhalt aber offenbar doch um Kraftfahrt-Haftpflicht....
Metzing hat folgendes geschrieben::
Kann ja gar nicht glauben, daß die Versicherungen den Trick immer noch versuchen.
tja, alles Räuber und Verbrecher.....
trotz des bekannten "Porsche-Urteils" (ich hoffe, die Wortsperre haut mir nicht den Namen weg, aber unter diesem Namen ist das Urteil weithin bekannt)
gibt es mittlerweile, je nachdem wie der Sachverhalt im Einzelnen liegt, auch davon abweichende Urteile. Hab eins gefunden: AG Düsseldorf, 32 C 511/06: Auch in Ansehung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.04.2003 kann der Versicherer nach dem Grundsatz, dass ein Geschädigter durch den Schadenfall keinen Gewinn machen darf, den fiktiv abrechnenden Geschädigten auf eine diesem mühelos zugängliche, günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen.... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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