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Versicherung möchte Kaskoschaden nicht in voller Höhe zahlen

 
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sub-zero
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 20:32    Titel: Versicherung möchte Kaskoschaden nicht in voller Höhe zahlen Antworten mit Zitat

Hallo,

vor einiger Zeit ist mir einer ins Heck reingefahren. Die Stossstange wurde beschädigt. Sie hat die Schuld direkt eingeräumt. Daraufhin habe ich einen Kostenvoranschlag machen lassen und der Versicherung geschickt da ich auf Reperatur verzichte und das Geld haben wollte. Nun hat die Versicherung zurückgeschrieben, dass sie nur rund 60% der Summe des KVA gezahlt hat, da in meiner Region xy Stundensätze gelten und die durchschnittlichen Kosten erstattet werden. Zitat: "Es sind nur die erforderlichen Reperaturkosten zu zahlen. Wenn nach Gutachten oder KVA abgerechnet wird, sind die durchschnittlichen Kosten, die Fachwerkstätten in Ihrer Region überlicherweise verlangen, zu Grunde zu legen."
Den KVA habe ich beim Vetragshändler machen lassen.

Habe ich ein Anrecht auf die volle Summe?

Danke für den Tip

SZ
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ein echter Klassiker... Kann ja gar nicht glauben, daß die Versicherungen den Trick immer noch versuchen. Geschockt

Wer kümmert sich denn heute noch selbst um die Schadensregulierung? Bei nicht selbstverschuldeten Haftpflichtunfällen muß doch die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des mit der Regulierung beauftragten Rechtsanwalts auch als adäquaten Schaden erstatten?!

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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BarniMerz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2007
Beiträge: 102
Wohnort: Ederheim im Ries

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 23:47    Titel: ja Anwalt Antworten mit Zitat

Metzing - für einen sagen wir mal Arbeiter - sprichst Du etwas zu sehr in Rätseln...
hast aber recht.

In diesem Fall, wenn die Gegnerische Versicherung (Haftpflicht),
(oder sprichtst Du von Deiner Kasko- Versicherung)

----------->
wenn die Versicherung sich weigert solltest Du sofort zum Anwalt gehen, denn das was die da schreiben ist Quatsch <-------
Sie müssen auch den Betrag eines Gutachtens zahlen oder einen eigenen Gutachter schicken.....


Aber grundsätzlich wäre die Einschaltung eines Anwalts nicht von vorn herein nötig. Erst wenn es Probleme gibt - wie hier.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

@BarniMerz:
Zitat:
Metzing - für einen sagen wir mal Arbeiter - sprichst Du etwas zu sehr in Rätseln...

Frage Haste meinen Link nicht geklickt? Das ist das BGH-Urteil, das genau den angesprochenen Sachverhalt erfaßt.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.02.08, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

in dem geposteten link geht es aber um einen haftpflichtschaden, hier liegt aber eine kaksoschaden zugrunde.

in der kasko ist es durchaus üblich, daß bei fiktiver abrechnung nur die durchschnittlichen stundensätze ersetzt werden, abzgl. mehrwertsteuer.
_________________
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.02.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
in dem geposteten link geht es aber um einen haftpflichtschaden, hier liegt aber eine kaksoschaden zugrunde.


sorry, talla, Missverständnis: laut Überschrift geht´s um Kasko, laut Sachverhalt aber offenbar doch um Kraftfahrt-Haftpflicht....


Metzing hat folgendes geschrieben::
Kann ja gar nicht glauben, daß die Versicherungen den Trick immer noch versuchen.
tja, alles Räuber und Verbrecher..... Verlegen

trotz des bekannten "Porsche-Urteils" (ich hoffe, die Wortsperre haut mir nicht den Namen weg, aber unter diesem Namen ist das Urteil weithin bekannt)
gibt es mittlerweile, je nachdem wie der Sachverhalt im Einzelnen liegt, auch davon abweichende Urteile. Hab eins gefunden: AG Düsseldorf, 32 C 511/06: Auch in Ansehung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.04.2003 kann der Versicherer nach dem Grundsatz, dass ein Geschädigter durch den Schadenfall keinen Gewinn machen darf, den fiktiv abrechnenden Geschädigten auf eine diesem mühelos zugängliche, günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen....
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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