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viop noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.02.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 23.02.08, 16:39 Titel: Feuerzeug! |
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Moin,
ich wollte mir letztens ein Feuerzeug am Kiosk kaufen, da hat mich der Verkäufer gefragt ob ich schon 18 bin.
Darauf habe ich mit nein geantwortet, und gesagt: "Wenn man Jugendfeuerwerk ab 12 bekommt, wieso bekommt man dann erst ein Feuerzeug ab 18"
Daraufhin hat er gesagt:"Feuerzeuge zählen unter Tabakwaren"
Stimmt das?
Und ab wieviel Jahren bekommt man Feuerzeuge denn normal  |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 23.02.08, 16:51 Titel: |
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Wäre mir neu, dass Feuerzeuge als Tabakwaren gelten. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Gast
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Verfasst am: 23.02.08, 17:35 Titel: |
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Wäre mir auch neu. Feuerzeuge unterliegen m.W. keiner Altersbegrenzung.
Das heißt aber nicht, dass sie Kindern verkauft werden müssen. Ist der Verkäufer der Meinung, das Kiind ist zu jung, muss er dem Kind kein Feuerzeug verkaufen. |
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l1lapproxx Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.02.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 23.02.08, 17:45 Titel: |
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ja, das kann ich bestätigen, ging mir letztens auch so, dass ich gefragt wurde, ob ich schon 18 sei, obwohl ich nur Feuerzeuge kaufen wollte. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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caro18805 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2007 Beiträge: 19
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Verfasst am: 23.02.08, 18:06 Titel: |
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Wir schicken die Kinder bei uns im Geschäft auch immer weg.Aber nur weil bei uns in der Gegend gerne von den Kindern gezündelt wird.........Eine Altersbeschränkung kenne ich auch nicht. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 23.02.08, 18:09 Titel: |
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caro18805 hat folgendes geschrieben:: | ...
Wir schicken die Kinder bei uns im Geschäft auch immer weg.Aber nur weil bei uns in der Gegend gerne von den Kindern gezündelt wird.........Eine Altersbeschränkung kenne ich auch nicht. |
Siehe Feuerzeuge - Hinweise für den Handel |
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caro18805 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2007 Beiträge: 19
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Verfasst am: 23.02.08, 18:15 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | caro18805 hat folgendes geschrieben:: | ...
Wir schicken die Kinder bei uns im Geschäft auch immer weg.Aber nur weil bei uns in der Gegend gerne von den Kindern gezündelt wird.........Eine Altersbeschränkung kenne ich auch nicht. |
Siehe Feuerzeuge - Hinweise für den Handel |
Danke! Wir haben schon länger die Feuerzeuge mit Kindersicherung und keine "Alten" mehr.Aber leider reagieren die erwachsenen Kunden verärgert auf die Kindersicherung........viele (ältere) haben nicht die Kraft in den Händen um die Technik zu bedienen.......... |
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viop noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.02.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 23.02.08, 18:54 Titel: |
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Danke für eure Antworten!
Jetzt habe ich endlich was in der Hand.
Mich hat es nähmlich auch stutzig gemacht, als der Verkäufer gesagt hat, dass Feuerzeuge erst ab 18 sind und zu Tabakwaren gehören. |
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flokon FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2007 Beiträge: 1569 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 23.02.08, 18:58 Titel: |
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D.h. aber noch lange nicht, das er Dir die Feuerzeuge auch jetzt verkauft  |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 23.02.08, 19:24 Titel: |
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flokon hat folgendes geschrieben:: | D.h. aber noch lange nicht, das er Dir die Feuerzeuge auch jetzt verkauft  |
... und der Verkäufer ist auf der sicheren Seite, wenn er das Feuerzeug nicht an unter 18jährige verkauft. Wenn der Verkäufer davon ausgehen kann, daß der Jugendliche das Feuerzeug zum Anzünden der Zigaretten braucht, könnte dies als Förderung des Rauchens von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit angesehen werden und damit kann ihm eine Geldbuße von bis zu 50.000 € nach § 28 Abs. 4 JuSchG drohen.
Vertiefend: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=140332 |
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=ReSpawN= Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2008 Beiträge: 7 Wohnort: Modautal
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Verfasst am: 23.02.08, 20:40 Titel: |
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Jetzt stellt sich für mich die Frage, hat es den Verkäufer was anzugehen was der Jugendliche mit dem Feuerzeug anstellt? |
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Gast
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Verfasst am: 23.02.08, 20:53 Titel: |
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=ReSpawN= hat folgendes geschrieben:: | Jetzt stellt sich für mich die Frage, hat es den Verkäufer was anzugehen was der Jugendliche mit dem Feuerzeug anstellt? |
Gesetzlich eher nicht. Moralisch meiner Ansicht nach: Ja.
Und nur darum geht es hier. Der Verkäufer muss es vor sich selbst rechtfertigen, dass er einem Kind ein Feuerzeug verkauft. Kann er das nicht, verkauft er es auch nicht. So einfach ist das. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 23.02.08, 21:16 Titel: |
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=ReSpawN= hat folgendes geschrieben:: | Jetzt stellt sich für mich die Frage, hat es den Verkäufer was anzugehen was der Jugendliche mit dem Feuerzeug anstellt? |
Nach dem Thread "Das "neue" Rauchergesetz?" kann ich zwar die Frage verstehen, aber meine Antwort wird Dir nicht gefallen. Daher lasse ich dies lieber.  |
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=ReSpawN= Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2008 Beiträge: 7 Wohnort: Modautal
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Verfasst am: 23.02.08, 21:18 Titel: |
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Du kannst da gerne drauf antworten *lach*
Den Thread habe ich eröffnet gehabt, damit wenn ich mal in eine solche Lage komme mich nicht auf eine ausschweifende Disskusion mit den Behörden einlasse sondern mich direkt einsichtig zeigen kann. |
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