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Feuerzeug!
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viop
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 16:39    Titel: Feuerzeug! Antworten mit Zitat

Moin,
ich wollte mir letztens ein Feuerzeug am Kiosk kaufen, da hat mich der Verkäufer gefragt ob ich schon 18 bin.
Darauf habe ich mit nein geantwortet, und gesagt: "Wenn man Jugendfeuerwerk ab 12 bekommt, wieso bekommt man dann erst ein Feuerzeug ab 18"

Daraufhin hat er gesagt:"Feuerzeuge zählen unter Tabakwaren"

Stimmt das?
Und ab wieviel Jahren bekommt man Feuerzeuge denn normal Frage
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre mir neu, dass Feuerzeuge als Tabakwaren gelten.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.02.08, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre mir auch neu. Feuerzeuge unterliegen m.W. keiner Altersbegrenzung.
Das heißt aber nicht, dass sie Kindern verkauft werden müssen. Ist der Verkäufer der Meinung, das Kiind ist zu jung, muss er dem Kind kein Feuerzeug verkaufen.
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l1lapproxx
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das kann ich bestätigen, ging mir letztens auch so, dass ich gefragt wurde, ob ich schon 18 sei, obwohl ich nur Feuerzeuge kaufen wollte.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Wäre mir neu, dass Feuerzeuge als Tabakwaren gelten.

Dies wäre mir auch neu. Es gibt zwar eine "Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge (Feuerzeugverordnung)", aber diese regelt nicht die Abgabe der Feuerzeuge (vertiefend: Feuerzeugverordnung in Kraft getreten). Winken

Da aber schon einige Kinder und Jugendliche an dem Feuerzeuggas (schnüffeln) zu Tode kamen, scheuen sich möglicherweise einige Verkäufer bei so einem Vorfall mit in Haftung genommen zu werden.
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caro18805
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Wäre mir neu, dass Feuerzeuge als Tabakwaren gelten.

Dies wäre mir auch neu. Es gibt zwar eine "Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge (Feuerzeugverordnung)", aber diese regelt nicht die Abgabe der Feuerzeuge (vertiefend: Feuerzeugverordnung in Kraft getreten). Winken

Da aber schon einige Kinder und Jugendliche an dem Feuerzeuggas (schnüffeln) zu Tode kamen, scheuen sich möglicherweise einige Verkäufer bei so einem Vorfall mit in Haftung genommen zu werden.


Wir schicken die Kinder bei uns im Geschäft auch immer weg.Aber nur weil bei uns in der Gegend gerne von den Kindern gezündelt wird.........Eine Altersbeschränkung kenne ich auch nicht.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

caro18805 hat folgendes geschrieben::
...

Wir schicken die Kinder bei uns im Geschäft auch immer weg.Aber nur weil bei uns in der Gegend gerne von den Kindern gezündelt wird.........Eine Altersbeschränkung kenne ich auch nicht.

Siehe Feuerzeuge - Hinweise für den Handel
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caro18805
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
caro18805 hat folgendes geschrieben::
...

Wir schicken die Kinder bei uns im Geschäft auch immer weg.Aber nur weil bei uns in der Gegend gerne von den Kindern gezündelt wird.........Eine Altersbeschränkung kenne ich auch nicht.

Siehe Feuerzeuge - Hinweise für den Handel


Danke! Wir haben schon länger die Feuerzeuge mit Kindersicherung und keine "Alten" mehr.Aber leider reagieren die erwachsenen Kunden verärgert auf die Kindersicherung........viele (ältere) haben nicht die Kraft in den Händen um die Technik zu bedienen..........
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viop
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten!
Jetzt habe ich endlich was in der Hand.
Mich hat es nähmlich auch stutzig gemacht, als der Verkäufer gesagt hat, dass Feuerzeuge erst ab 18 sind und zu Tabakwaren gehören.
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flokon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

D.h. aber noch lange nicht, das er Dir die Feuerzeuge auch jetzt verkauft Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

flokon hat folgendes geschrieben::
D.h. aber noch lange nicht, das er Dir die Feuerzeuge auch jetzt verkauft Winken

... und der Verkäufer ist auf der sicheren Seite, wenn er das Feuerzeug nicht an unter 18jährige verkauft. Wenn der Verkäufer davon ausgehen kann, daß der Jugendliche das Feuerzeug zum Anzünden der Zigaretten braucht, könnte dies als Förderung des Rauchens von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit angesehen werden und damit kann ihm eine Geldbuße von bis zu 50.000 € nach § 28 Abs. 4 JuSchG drohen.

Vertiefend: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=140332
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=ReSpawN=
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Modautal

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt stellt sich für mich die Frage, hat es den Verkäufer was anzugehen was der Jugendliche mit dem Feuerzeug anstellt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.02.08, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

=ReSpawN= hat folgendes geschrieben::
Jetzt stellt sich für mich die Frage, hat es den Verkäufer was anzugehen was der Jugendliche mit dem Feuerzeug anstellt?

Gesetzlich eher nicht. Moralisch meiner Ansicht nach: Ja.
Und nur darum geht es hier. Der Verkäufer muss es vor sich selbst rechtfertigen, dass er einem Kind ein Feuerzeug verkauft. Kann er das nicht, verkauft er es auch nicht. So einfach ist das.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

=ReSpawN= hat folgendes geschrieben::
Jetzt stellt sich für mich die Frage, hat es den Verkäufer was anzugehen was der Jugendliche mit dem Feuerzeug anstellt?

Nach dem Thread "Das "neue" Rauchergesetz?" kann ich zwar die Frage verstehen, aber meine Antwort wird Dir nicht gefallen. Daher lasse ich dies lieber. Winken
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=ReSpawN=
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Modautal

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst da gerne drauf antworten *lach*
Den Thread habe ich eröffnet gehabt, damit wenn ich mal in eine solche Lage komme mich nicht auf eine ausschweifende Disskusion mit den Behörden einlasse sondern mich direkt einsichtig zeigen kann.
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