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Beschwerde gegen OLG-Beschluss möglich?

 
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maxelinia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 26.02.08, 15:50    Titel: Beschwerde gegen OLG-Beschluss möglich? Antworten mit Zitat

Kann gegen einen Beweisbeschluss eines OLG Beschwerde eingelegt werden und wenn ja, welches Gericht beschäftigt sich dann damit?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 09:13    Titel: Re: Beschwerde gegen OLG-Beschluss möglich? Antworten mit Zitat

maxelinia hat folgendes geschrieben::
Kann gegen einen Beweisbeschluss eines OLG Beschwerde eingelegt werden und wenn ja, welches Gericht beschäftigt sich dann damit?

Nein. Beweisbeschlüsse sind nicht anfechtbar.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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maxelinia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Im vorliegenden Fall hat das OLG einen Beweisbeschluss erlassen, in dem Beweis über definitiv nichtstreitige Punkte erhoben werden soll.

Kann hier nichts dagegen unternommen werden? Gibt es evtl. andere Rechtsmittel?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Durch einen Beweisbeschluß wird ja typischerweise niemand beschwert, deswegen auch die Nichtanfechtbarkeit.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

maxelinia hat folgendes geschrieben::
Im vorliegenden Fall hat das OLG einen Beweisbeschluss erlassen, in dem Beweis über definitiv nichtstreitige Punkte erhoben werden soll.

Kann hier nichts dagegen unternommen werden? Gibt es evtl. andere Rechtsmittel?

Es gibt keine Rechtsmittel. Natürlich kann man dem Gericht per (Anwalts-)Schriftsatz aber mitteilen, warum man der Ansicht ist, der Beschluss sei falsch.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Anders ausgedrückt: prozessleitende Verfügungen einschließlich Beweisbeschlüssen sind ebenso wie Beweisergebnisse nicht selbständig angreifbar, können allerdings mit der Berufung als Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil quasi (automatisch) mit angegriffen werden. Indessen bleibt es der Partei unbenommen, gegen jeden Pieps des Gerichts Gegenvorstellung (FFF=formlos, fristlos, fruchtlos) einzulegen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ein ganz klein wenig an Möglichkeit bietet § 360 ZPO.

Danach kann der Beweisbeschluss auf Antrag einer Partei geändert werden, soweit die Gegenseite zustimmt bzw. ohne Zustimmung, wenn es nur um die Berichtigung oder Ergänzung von Beweistatsachen oder Zeugen geht.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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maxelinia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Inzwischen hat in dieser Sache auch der mandatierte RA erklärt, man könne eine Gegenvorstellung einreichen. Dafür möchte er aber eine zusätzliche Vergütung bekommen. Kann er das verlangen, wenn bereits eine Honorarvereinbarung existiert, oder kann der Mandant verlangen, dass der RA die Gegenvorstellung vorträgt, ohne zusätzliches Honorar zu vereinbaren. Da sträubt sich der RA nämlich...

(Ist für diese Frage zwar das falsche Forum, ich stelle sie aber als Folgefrage aufgrund der Antworten hier ein...)
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