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Hingefallen im Treppenhaus eines Mietshauses

 
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Darkriderluxi
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 21:48    Titel: Hingefallen im Treppenhaus eines Mietshauses Antworten mit Zitat

Kann ein Mieter dessen Besuch beim rausgehen aus der Wohnung ,wenn diese durch wasser im Treppenhaus (Mietshaus) ausrutscht und hinfällt auch Haftbar gemacht werden?(wasser ist regenwasser das durch schuhe reingetragen wurde) Oder wer muss bei verletzung zahlen.
Ist das Schuhwerk des Besuchers egal oder gibt es da auch unterschiede.
Z.B bei Hausschlappen im Straßenverkehr gilt ja dann die grobe Fahrlässigkeit wenn kein festes Schuhwerk getragen wird und es zu einem Unfall kommt. Auch hier anwendbar??
Es ist Regenwetter und Abends Lichtausbeute ist normal durch ca 60Wattbirne im Deckenlicht.
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Lost_in_Space
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es regnet, ist es wohl anzunehmen, daß es im Hausflur glatt/rutschig ist. Sofern die Beleuchtung nicht wirklich grottenschlecht oder gar defekt ist, kann man da m.E. weder Mieter noch den Vermieter in Haftung nehmen. Das ist eben persönliches Unglück für das man vielleicht einfach mal niemand anderen schuldig sprechen kann.

LiS
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Leider darf man in diesem Forum weder Rechtsberatung machen noch auf Websites verweisen, die wirklich einen Besuch wert sind. Man darf also fragen, wozu die Signatur nützlich ist...oder die ganzen anderen Felder...also läßt man sie eben leer...schade
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 00:22    Titel: Re: Hingefallen im Treppenhaus eines Mietshauses Antworten mit Zitat

Darkriderluxi hat folgendes geschrieben::

Es ist Regenwetter und Abends Lichtausbeute ist normal durch ca 60Wattbirne im Deckenlicht.


*offtopic*
"Birne ist was zum Essen" sagte mein Lichttechnik-Prof immer "das da oben ist eine Leuchte mit einer Lampe drin."
Und zur Lampe wäre meine Empfehlung, auf 13 W zu gehen. Geringere Leistungsaufnahme, höhere Lichtleistung. http://www.prevent-germany.com/assets/thumb/Energiesparlampe_neu.jpg
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mitternächtliche Grüße.


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Hinnerk14
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Warum muss eigentlich für alles und jedes was einem passieren kann
irgendwer haftbar gemacht werden? Frage

Wenn es geschneit hat ist es glatt draussen, wenn es geregnet hat ist es nass...
Das ist normal
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( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 12:22    Titel: Re: Hingefallen im Treppenhaus eines Mietshauses Antworten mit Zitat

Die Person muss damit rechnen, dass an regnerischen Tagen auf Fußböden Glätte entstehen kann. Sie hat deshalb besondere Vorsicht walten zu lassen.

Was anderes ist, wenn durch unzureichende Beleuchtung einer zu Schaden kommt.

mitternacht hat folgendes geschrieben::
"Birne ist was zum Essen" sagte mein Lichttechnik-Prof immer "das da oben ist eine Leuchte mit einer Lampe drin."
Und zur Lampe wäre meine Empfehlung, auf 13 W zu gehen. Geringere Leistungsaufnahme, höhere Lichtleistung.
Ob eine Leistung von 60 W ausreicht, kann so nicht ausgesagt werden.
Es muss eine Beleuchtungsstärke, gemessen in Lux in einer bestimmten Höhe vorhanden sein.
Auch ist der Vorschlag, dort eine Energiesparlampe einzusetzen, sehr fragwürdig. Die Beleuchtungsstärke muss innerhalb einer bestimmten Zeit erreicht werden. Energiesparlampen benötigen eine Zeit um ihre Lichtstärke, die von einer Lichtquelle abgestrahlte Lichtenergie, voll zu erreichen.

Die Umgangssprachform Birnen (PKW) und Lampen (Hausgebrauch) nennt man einfach Leuchtmittel. Lampen sind Beleuchtungskörper. Idee
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Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Thread wurde zwar aus den Sümpfen nd Niederungen des Mietrechts in den Dschungel des Versicherungsrechts verschoben Auf den Arm nehmen , aber dennoch kann ich als einer, der ein bisschen was von Versicherungen versteht, nix anderes sagen als die Mietrechtsexperten schon festgestellt haben: Ein Verschulden des Hauseigentümers ist hier nicht erkennbar. Es müssten schon ganz besondere Umstände vorliegen, wenn hier eine Schadenersatzverpflichtung entstehen soll (z.B. Treppenstufen aus einem derart glatten Material, dass die Treppe bei Feuchtigkeit so rutschig wie Schmierseife oder Eis wird)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Noch hinzu:
Oft ist die Unfallursache auch ungeeignetes Schuhwerk Idee
(Ich bin nicht Versicherungsvertreter) Auf den Arm nehmen
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