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stellt Euch mal folgendes vor: Das Hänschen als zukünftiger pflichtbewusster Autofahrer möchte in den kalten Monaten nichts riskieren und lässt sich Winterreifen auf den Wagen ziehen. Erst danach fällt ihm auf, dass es ein Problem mit dem Reifendruck gibt und eine Lampe leuchtet. Er nimmt sich mal vor, bei seinem Händler anzurufen und zu fragen, warum es leuchtet. Daraufhin bittet man ihn, doch mal vorbeizukommen und das prüfen zu lassen, was Hänschen natürlich auch tut. Leider wird er stundenlang hingehalten und es wird kein Fehler gefunden. Dann wird er weggeschickt und soll an einem anderen Tag einfach nochmal vorbeikommen, da das Problem nicht gelöst werden kann und einfach die komplette Elektronik deaktiviert worden ist. Als er später mehr Zeit hat und sein Auto dort einen ganzen Tag abgibt, wird der Fehler gefunden und behoben, den er ja erst durch den Reifenwechsel durch seinen Händler überhaupt hat. Hänschen geht öfters zu dem Händler und hat dort schon mehr machen lassen. Immer legt man ihm die Rechnung sofort vor und fragt ihn, ob er bar oder per Überweisung bezahlen möchte, immer. Aber dieses Mal tut das niemand, sondern er wird einfach verabschiedet. Eine Woche später öffnet Hänschen den Briefkasten und findet eine Rechnung vom Händler, die er bezahlen soll. Er ruft dort an und beschwert sich, soll aber die Rechnung trotzdem zahlen. Witzigerweise hat Hänschen extra eine verlängerte Garantie abgeschlossen, aber die bezieht sich ja nur auf Mobilteile und deswegen nicht auf sowas. Hänschen weiss jetzt nicht, ob er die Rechnung wirklich zahlen soll oder nicht, da er damit nicht ganz einverstanden ist. Hat er eine Chance mit dem Nichtzahlen der Rechnung ?
Der Händler hat die Winterreifen falsch montiert, dadurch ist ein Mangel entstanden, welcher vom Händler dann behoben wurde? Dann ist das m.E. Nacherfüllung der Reifenmontierung (Werkvertrag) und dürfte nicht vom Käufer zu bezahlen sein. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Das kann Hänschen sicher verstehen Aber die Frage, die sich Hänschen jetzt noch stellen könnte, wäre, ob er dem Händler denn beweisen müsste, dass der Mangel unmittelbar nach Montage der Reifen schon bestand und wie er das beweisen könnte ? Der Händler würde sicher sagen, dass bei Abholung des Wagens keine Reifendruckkontrollleuchte an gewesen wäre.
Ja, da der Kunde etwas will, muss er im Zweifel auch die Voraussetzungen nachweisen, dass sein Wunsch/Anspruch rechtmäßig ist. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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