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Pflicht-AG

 
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CarstenG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 18:11    Titel: Pflicht-AG Antworten mit Zitat

Hallo!
Wir haben an unserer Schule eine Pflicht-AG die sogar vom Land NRW Bezuschusst wird. Ich wollte gerne wissen ob man überhaupt Pflicht-Ags machen darf, da es ja eine verlängerung der Schulzeit ist nur unter anderem Namen. Falls es legal ist wüsste ich gerne ob man gegen diese AG mit einer Unterschriftenaktion oder ähnlichem etwas tuen kann.
Schonmal Danke für die Ratschläge.
Wie ist da die Rechtslage?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Schulform und was wird in dieser "Pflicht-AG" unterrichtet?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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CarstenG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ein Gymnasium und es ist nur tanzen. Noch nichtmal etwas lehrreiches.
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see
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Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Carsten,

NRW betr. kann ich Dir leider auch nicht weiter helfen.

Aus eigener Erfahrung kenne ich nur 'Pflicht-AG´s', die mehrere Alternativen beinhalten
- nach Nachfrage und Angebotsmöglichkeit von Schule und Schülern ausgerichtet -.

Gebe weiter an die Experten.

Liebe Grüße
see
---------------------
est modus in rebus
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 21:39    Titel: Re: Pflicht-AG Antworten mit Zitat

CarstenG hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Wir haben an unserer Schule eine Pflicht-AG die sogar vom Land NRW Bezuschusst wird. Ich wollte gerne wissen ob man überhaupt Pflicht-Ags machen darf,
Keine Ahnung. Manche Prüfungsordnungen sehen so etwas ausdrücklich vor, andere nicht. Hängt von der Klasse ab.
Zitat:
da es ja eine verlängerung der Schulzeit ist nur unter anderem Namen.
Nein. Der Schüler geht dadurch keinen Tag länger zur Schule. Und in der gymnasialen Oberstufe gibt es auch keine Begrenzung der Stundenzahl nach oben - nur nach unten. Handelt es sich um die Oberstufe?
Zitat:
Falls es legal ist wüsste ich gerne ob man gegen diese AG mit einer Unterschriftenaktion oder ähnlichem etwas tuen kann.
Natürlich kann man Unterschriften sammeln. Ob man damit etwas erreicht - das kann meine Kristallkugel mir nicht verraten.
Zitat:
Schonmal Danke für die Ratschläge.
Wie ist da die Rechtslage?
Rechtslage: unbekannt. Kann man erst genau nachlesen, wenn man die Klassenstufe kennt.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Carsten,
CarstenG hat folgendes geschrieben::
Es ist ein Gymnasium und es ist nur tanzen. Noch nichtmal etwas lehrreiches.

Ist das eine staatliche oder eine Privatschule?
Warum ist die AG Pflicht?
Wer wird verpflichtet? Alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Klassenstufe?
Um welche Art von Tanz geht es?
Der Tanzlehrer kommt von extern und wird gesondert bezahlt?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Maul halten und ab zum Tanzen Sehr böse Ne, ist nur Spaß.

Ich nehme mal an, es handelt sich um eine Standart-Tanz AG.

Ich denke mal, sowas ist auch durch den Elternbeirat gegangen und es ist mit der abgestimmt. Von dem her sehe ich keine Hinderungsgründe.
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CarstenG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also es geht um die 9. Klasse und das projekt hat die Schule selbst entschieden. Da haben keine Eltern und keine Schüler zugestimmt. Es ist eine staatliche Schule und es soll irgendwann aufgeführt werden. Die anderen Stufen dürfen frei wählen ob Sie mitmachen wollen. Die Tanzlehrerin kommt von ausserhalb.

EDIT: Ist wohl pflicht weil sonst keiner dahin gehen würde^^.

EDIT 2: Mich würde auch noch interessieren ob die Fehlstunden in einer Pflicht-AG (entschuldit oder nicht), mit zu denen auf dem Zeugnis gezählt werden können. Meiner Meinung nach sind das keine versäumten Unterrichtsstunden.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

CarstenG hat folgendes geschrieben::
Also es geht um die 9. Klasse und das projekt hat die Schule selbst entschieden. Da haben keine Eltern und keine Schüler zugestimmt. Es ist eine staatliche Schule und es soll irgendwann aufgeführt werden. Die anderen Stufen dürfen frei wählen ob Sie mitmachen wollen. Die Tanzlehrerin kommt von ausserhalb.

EDIT: Ist wohl pflicht weil sonst keiner dahin gehen würde^^.
Das ist definitiv Pflicht. In der APOSI steht z. B. in § 4 (2):
Zitat:
(2) Unterricht in anderer Form (Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen,
Schulfahrten und ähnliche Veranstaltungen) kann zeitlich begrenzt
an die Stelle des in den Stundentafeln ausgewiesenen Unterrichts
treten.


Zitat:
EDIT 2: Mich würde auch noch interessieren ob die Fehlstunden in einer Pflicht-AG (entschuldit oder nicht), mit zu denen auf dem Zeugnis gezählt werden können. Meiner Meinung nach sind das keine versäumten Unterrichtsstunden.
Eindeutig ja, es handelt sich um Pflichtunterricht. Deine Meinung ist falsch.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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hispanola
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ mitternacht

Zitat:
Zitat:
(2) Unterricht in anderer Form (Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen,
Schulfahrten und ähnliche Veranstaltungen) kann zeitlich begrenzt
an die Stelle des in den Stundentafeln ausgewiesenen Unterrichts
treten.


In der Aposi § 4 (1) steht

Zitat:
Die in den Stundentafeln festgelegten Wochenstundenzahlen bleiben verbindlich.


Demzufolge kann die Tanz-AG nur anstelle von anderem Unterricht stattfinden, nicht aber zusätzlich angeordnet werden.


Seit die früher üblichen Tanzstunden der 9. Klasse in Tanzschulen "out" sind, muss den Kids das Thema wohl auf andere Weise näher gebracht werden. Winken
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

hispanola hat folgendes geschrieben::

Demzufolge kann die Tanz-AG nur anstelle von anderem Unterricht stattfinden, nicht aber zusätzlich angeordnet werden.
Nein. Siehe hier (Hervorhebung von mir:
Zitat:
§ 3
Unterricht, individuelle Förderung
(1) Der Pflichtunterricht besteht nach Maßgabe der Stundentafeln (Anlagen
1 bis 6) aus Kernstunden und Ergänzungsstunden. Er umfasst in der
Sekundarstufe I für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler in
der Hauptschule, in der Realschule und in der Gesamtschule 188 Wochenstunden,
im Gymnasium 163 Wochenstunden. Das Stundenvolumen kann
je nach individuellem Förderbedarf geringfügig über- oder unterschritten
werden.

[...]
(6) Arbeitsgemeinschaften als weitere Unterrichtsveranstaltungen können
klassen- und jahrgangsübergreifend angeboten werden.
(7) Für den Unterricht sind die Unterrichtsvorgaben des Ministeriums (§ 29
SchulG) sowie die auf dieser Grundlage entwickelten schuleigenen Unterrichtsvorgaben verbindlich.

_________________
mitternächtliche Grüße.


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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

CarstenG hat folgendes geschrieben::
Es ist ein Gymnasium und es ist nur tanzen. Noch nichtmal etwas lehrreiches.
Frage 1: wes heißt hier: Nur Tanzen
Frage 2: Wieso soll Tanzen nicht lehrreich sein?

Tanz ist Sport, wenn man es richtig betreibt und mind. genau so lehrreich (Themen: Isolation, Motivation, Kondition, Koordination, Gleichgewicht......)

Gruß
HaWeThie

(Fachübungsleiter Breitensport "Tanzen") Winken
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ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
hawethie hat folgendes geschrieben::
Frage 1: wes heißt hier: Nur Tanzen
Frage 2: Wieso soll Tanzen nicht lehrreich sein?
Tanz ist Sport, wenn man es richtig betreibt und mind. genau so lehrreich (Themen: Isolation, Motivation, Kondition, Koordination, Gleichgewicht......)

Und nicht zu verachten ist der gesellschaftliche Aspekt. Da kann das Beherrschen der Etikette und auch von Tanzschritten bei der späteren Verufstätigkeit äußerst hilfreich sein... Mr. Green

Gruß

ratte1
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Carsten,

also an einem staatlichen Gymnasium in NRW hat die Schulleitung eine Tanz-AG mit einer externen Tanzlehrerin eingerichtet. Die AG sei für Klasse 9 verpflichtend, für die anderen Klassen freiwillig.

CarstenG hat folgendes geschrieben::
es soll irgendwann aufgeführt werden
Ja was denn nun genau?
Standard-Tänze, Disco-Fox, Hiphop, Salsa?

CarstenG hat folgendes geschrieben::
Ist wohl pflicht weil sonst keiner dahin gehen würde

Ist die AG für die Schülerinnen und Schüler kostenlos?
Wieviel kostet ein entsprechender Tanzkurs an einer kommerziellen Tanzschule?

CarstenG hat folgendes geschrieben::
Mich würde auch noch interessieren ob die Fehlstunden in einer Pflicht-AG (entschuldit oder nicht), mit zu denen auf dem Zeugnis gezählt werden können. Meiner Meinung nach sind das keine versäumten Unterrichtsstunden.
Na wenn es tatsächlich Pflichtunterricht wäre, dann wären versäumte Stunden auch wie beim normalen Unterricht zu bewerten.

mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben::
(2) Unterricht in anderer Form (Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen, Schulfahrten und ähnliche Veranstaltungen) kann zeitlich begrenzt an die Stelle des in den Stundentafeln ausgewiesenen Unterrichts treten.
Ja. Das bedeutet, für die AG müssten andere Stunden ausfallen.

mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben::
Das Stundenvolumen kann je nach individuellem Förderbedarf geringfügig über- oder unterschritten werden.
Da gehts um individuellen Förderunterricht, nicht um eine komplette Klassenstufe.

mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben::
7) Für den Unterricht sind die Unterrichtsvorgaben des Ministeriums (§ 29
SchulG) sowie die auf dieser Grundlage entwickelten schuleigenen Unterrichtsvorgaben verbindlich.
"Auf dieser Grundlage" bedeutet aber gerade nicht, dass die Schule einfach eine zusätzliche "Pflicht-AG" einrichten darf.

hispanola hat folgendes geschrieben::
Seit die früher üblichen Tanzstunden der 9. Klasse in Tanzschulen "out" sind, muss den Kids das Thema wohl auf andere Weise näher gebracht werden.
Ich finde Tanzen klasse. Aber Leute, die glauben, das könnte und müsste man unter Zwang lernen, die finde ich extrem merkwürdig.

Schöne Grüße
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 02:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Hallo Carsten,
mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben::
(2) Unterricht in anderer Form (Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen, Schulfahrten und ähnliche Veranstaltungen) kann zeitlich begrenzt an die Stelle des in den Stundentafeln ausgewiesenen Unterrichts treten.
Ja. Das bedeutet, für die AG müssten andere Stunden ausfallen.

mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben::
Das Stundenvolumen kann je nach individuellem Förderbedarf geringfügig über- oder unterschritten werden.
Da gehts um individuellen Förderunterricht, nicht um eine komplette Klassenstufe.

mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben::
7) Für den Unterricht sind die Unterrichtsvorgaben des Ministeriums (§ 29
SchulG) sowie die auf dieser Grundlage entwickelten schuleigenen Unterrichtsvorgaben verbindlich.
"Auf dieser Grundlage" bedeutet aber gerade nicht, dass die Schule einfach eine zusätzliche "Pflicht-AG" einrichten darf.

So würde ich das Schulgesetz auch verstehen. Wenn die Teilnahme also verpflichtend sein soll, so müßte die Tanz-AG schon irgendeinen Bezug zur Stundentafel stehen, in der schon entweder Zeit zur Verfügung der Schulen oder aber irgendein Pflichtunterricht vorgesehen sein müßte, der aus welchen Gründen auch immer nicht erteilt werden kann. Bei einer eigentlich vorgesehen dritten Sportstunde würde das sogar Sinn machen.
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