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CarstenG Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.03.2008 Beiträge: 14
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Verfasst am: 01.03.08, 18:11 Titel: Pflicht-AG |
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Hallo!
Wir haben an unserer Schule eine Pflicht-AG die sogar vom Land NRW Bezuschusst wird. Ich wollte gerne wissen ob man überhaupt Pflicht-Ags machen darf, da es ja eine verlängerung der Schulzeit ist nur unter anderem Namen. Falls es legal ist wüsste ich gerne ob man gegen diese AG mit einer Unterschriftenaktion oder ähnlichem etwas tuen kann.
Schonmal Danke für die Ratschläge.
Wie ist da die Rechtslage? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 01.03.08, 18:25 Titel: |
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Welche Schulform und was wird in dieser "Pflicht-AG" unterrichtet? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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CarstenG Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.03.2008 Beiträge: 14
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Verfasst am: 01.03.08, 18:59 Titel: |
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Es ist ein Gymnasium und es ist nur tanzen. Noch nichtmal etwas lehrreiches. |
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see FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.11.2007 Beiträge: 275
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Verfasst am: 01.03.08, 20:16 Titel: |
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Hallo Carsten,
NRW betr. kann ich Dir leider auch nicht weiter helfen.
Aus eigener Erfahrung kenne ich nur 'Pflicht-AG´s', die mehrere Alternativen beinhalten
- nach Nachfrage und Angebotsmöglichkeit von Schule und Schülern ausgerichtet -.
Gebe weiter an die Experten.
Liebe Grüße
see
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est modus in rebus |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 01.03.08, 21:39 Titel: Re: Pflicht-AG |
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CarstenG hat folgendes geschrieben:: | Hallo!
Wir haben an unserer Schule eine Pflicht-AG die sogar vom Land NRW Bezuschusst wird. Ich wollte gerne wissen ob man überhaupt Pflicht-Ags machen darf, | Keine Ahnung. Manche Prüfungsordnungen sehen so etwas ausdrücklich vor, andere nicht. Hängt von der Klasse ab. Zitat: | da es ja eine verlängerung der Schulzeit ist nur unter anderem Namen. | Nein. Der Schüler geht dadurch keinen Tag länger zur Schule. Und in der gymnasialen Oberstufe gibt es auch keine Begrenzung der Stundenzahl nach oben - nur nach unten. Handelt es sich um die Oberstufe? Zitat: | Falls es legal ist wüsste ich gerne ob man gegen diese AG mit einer Unterschriftenaktion oder ähnlichem etwas tuen kann. | Natürlich kann man Unterschriften sammeln. Ob man damit etwas erreicht - das kann meine Kristallkugel mir nicht verraten.
Zitat: | Schonmal Danke für die Ratschläge.
Wie ist da die Rechtslage? | Rechtslage: unbekannt. Kann man erst genau nachlesen, wenn man die Klassenstufe kennt. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 01.03.08, 22:30 Titel: |
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Hallo Carsten,
CarstenG hat folgendes geschrieben:: | Es ist ein Gymnasium und es ist nur tanzen. Noch nichtmal etwas lehrreiches. |
Ist das eine staatliche oder eine Privatschule?
Warum ist die AG Pflicht?
Wer wird verpflichtet? Alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Klassenstufe?
Um welche Art von Tanz geht es?
Der Tanzlehrer kommt von extern und wird gesondert bezahlt?
Schöne Grüße
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552 |
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Zollkodex-Ritter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2007 Beiträge: 446
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Verfasst am: 01.03.08, 23:25 Titel: |
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Maul halten und ab zum Tanzen Ne, ist nur Spaß.
Ich nehme mal an, es handelt sich um eine Standart-Tanz AG.
Ich denke mal, sowas ist auch durch den Elternbeirat gegangen und es ist mit der abgestimmt. Von dem her sehe ich keine Hinderungsgründe. |
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CarstenG Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.03.2008 Beiträge: 14
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Verfasst am: 02.03.08, 12:03 Titel: |
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Also es geht um die 9. Klasse und das projekt hat die Schule selbst entschieden. Da haben keine Eltern und keine Schüler zugestimmt. Es ist eine staatliche Schule und es soll irgendwann aufgeführt werden. Die anderen Stufen dürfen frei wählen ob Sie mitmachen wollen. Die Tanzlehrerin kommt von ausserhalb.
EDIT: Ist wohl pflicht weil sonst keiner dahin gehen würde^^.
EDIT 2: Mich würde auch noch interessieren ob die Fehlstunden in einer Pflicht-AG (entschuldit oder nicht), mit zu denen auf dem Zeugnis gezählt werden können. Meiner Meinung nach sind das keine versäumten Unterrichtsstunden. |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 02.03.08, 13:21 Titel: |
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CarstenG hat folgendes geschrieben:: | Also es geht um die 9. Klasse und das projekt hat die Schule selbst entschieden. Da haben keine Eltern und keine Schüler zugestimmt. Es ist eine staatliche Schule und es soll irgendwann aufgeführt werden. Die anderen Stufen dürfen frei wählen ob Sie mitmachen wollen. Die Tanzlehrerin kommt von ausserhalb.
EDIT: Ist wohl pflicht weil sonst keiner dahin gehen würde^^. | Das ist definitiv Pflicht. In der APOSI steht z. B. in § 4 (2):
Zitat: | (2) Unterricht in anderer Form (Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen,
Schulfahrten und ähnliche Veranstaltungen) kann zeitlich begrenzt
an die Stelle des in den Stundentafeln ausgewiesenen Unterrichts
treten. |
Zitat: | EDIT 2: Mich würde auch noch interessieren ob die Fehlstunden in einer Pflicht-AG (entschuldit oder nicht), mit zu denen auf dem Zeugnis gezählt werden können. Meiner Meinung nach sind das keine versäumten Unterrichtsstunden. | Eindeutig ja, es handelt sich um Pflichtunterricht. Deine Meinung ist falsch. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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hispanola FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.07.2005 Beiträge: 93
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Verfasst am: 02.03.08, 13:56 Titel: |
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@ mitternacht
Zitat: | Zitat:
(2) Unterricht in anderer Form (Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen,
Schulfahrten und ähnliche Veranstaltungen) kann zeitlich begrenzt
an die Stelle des in den Stundentafeln ausgewiesenen Unterrichts
treten. |
In der Aposi § 4 (1) steht
Zitat: | Die in den Stundentafeln festgelegten Wochenstundenzahlen bleiben verbindlich. |
Demzufolge kann die Tanz-AG nur anstelle von anderem Unterricht stattfinden, nicht aber zusätzlich angeordnet werden.
Seit die früher üblichen Tanzstunden der 9. Klasse in Tanzschulen "out" sind, muss den Kids das Thema wohl auf andere Weise näher gebracht werden.  |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 02.03.08, 15:04 Titel: |
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hispanola hat folgendes geschrieben:: |
Demzufolge kann die Tanz-AG nur anstelle von anderem Unterricht stattfinden, nicht aber zusätzlich angeordnet werden. | Nein. Siehe hier (Hervorhebung von mir:
Zitat: | § 3
Unterricht, individuelle Förderung
(1) Der Pflichtunterricht besteht nach Maßgabe der Stundentafeln (Anlagen
1 bis 6) aus Kernstunden und Ergänzungsstunden. Er umfasst in der
Sekundarstufe I für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler in
der Hauptschule, in der Realschule und in der Gesamtschule 188 Wochenstunden,
im Gymnasium 163 Wochenstunden. Das Stundenvolumen kann
je nach individuellem Förderbedarf geringfügig über- oder unterschritten
werden.
[...]
(6) Arbeitsgemeinschaften als weitere Unterrichtsveranstaltungen können
klassen- und jahrgangsübergreifend angeboten werden.
(7) Für den Unterricht sind die Unterrichtsvorgaben des Ministeriums (§ 29
SchulG) sowie die auf dieser Grundlage entwickelten schuleigenen Unterrichtsvorgaben verbindlich. |
_________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 02.03.08, 21:50 Titel: |
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CarstenG hat folgendes geschrieben:: | Es ist ein Gymnasium und es ist nur tanzen. Noch nichtmal etwas lehrreiches. | Frage 1: wes heißt hier: Nur Tanzen
Frage 2: Wieso soll Tanzen nicht lehrreich sein?
Tanz ist Sport, wenn man es richtig betreibt und mind. genau so lehrreich (Themen: Isolation, Motivation, Kondition, Koordination, Gleichgewicht......)
Gruß
HaWeThie
(Fachübungsleiter Breitensport "Tanzen")  |
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ratte1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
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Verfasst am: 02.03.08, 23:42 Titel: |
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Hallo,
hawethie hat folgendes geschrieben:: | Frage 1: wes heißt hier: Nur Tanzen
Frage 2: Wieso soll Tanzen nicht lehrreich sein?
Tanz ist Sport, wenn man es richtig betreibt und mind. genau so lehrreich (Themen: Isolation, Motivation, Kondition, Koordination, Gleichgewicht......)
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Und nicht zu verachten ist der gesellschaftliche Aspekt. Da kann das Beherrschen der Etikette und auch von Tanzschritten bei der späteren Verufstätigkeit äußerst hilfreich sein...
Gruß
ratte1 |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 03.03.08, 01:04 Titel: |
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Hallo Carsten,
also an einem staatlichen Gymnasium in NRW hat die Schulleitung eine Tanz-AG mit einer externen Tanzlehrerin eingerichtet. Die AG sei für Klasse 9 verpflichtend, für die anderen Klassen freiwillig.
CarstenG hat folgendes geschrieben:: | es soll irgendwann aufgeführt werden | Ja was denn nun genau?
Standard-Tänze, Disco-Fox, Hiphop, Salsa?
CarstenG hat folgendes geschrieben:: | Ist wohl pflicht weil sonst keiner dahin gehen würde |
Ist die AG für die Schülerinnen und Schüler kostenlos?
Wieviel kostet ein entsprechender Tanzkurs an einer kommerziellen Tanzschule?
CarstenG hat folgendes geschrieben:: | Mich würde auch noch interessieren ob die Fehlstunden in einer Pflicht-AG (entschuldit oder nicht), mit zu denen auf dem Zeugnis gezählt werden können. Meiner Meinung nach sind das keine versäumten Unterrichtsstunden. | Na wenn es tatsächlich Pflichtunterricht wäre, dann wären versäumte Stunden auch wie beim normalen Unterricht zu bewerten.
mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben:: | (2) Unterricht in anderer Form (Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen, Schulfahrten und ähnliche Veranstaltungen) kann zeitlich begrenzt an die Stelle des in den Stundentafeln ausgewiesenen Unterrichts treten. | Ja. Das bedeutet, für die AG müssten andere Stunden ausfallen.
mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben:: | Das Stundenvolumen kann je nach individuellem Förderbedarf geringfügig über- oder unterschritten werden. | Da gehts um individuellen Förderunterricht, nicht um eine komplette Klassenstufe.
mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben:: | 7) Für den Unterricht sind die Unterrichtsvorgaben des Ministeriums (§ 29
SchulG) sowie die auf dieser Grundlage entwickelten schuleigenen Unterrichtsvorgaben verbindlich. | "Auf dieser Grundlage" bedeutet aber gerade nicht, dass die Schule einfach eine zusätzliche "Pflicht-AG" einrichten darf.
hispanola hat folgendes geschrieben:: | Seit die früher üblichen Tanzstunden der 9. Klasse in Tanzschulen "out" sind, muss den Kids das Thema wohl auf andere Weise näher gebracht werden. | Ich finde Tanzen klasse. Aber Leute, die glauben, das könnte und müsste man unter Zwang lernen, die finde ich extrem merkwürdig.
Schöne Grüße
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552 |
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DanielB FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 03.03.08, 02:40 Titel: |
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Hallo,
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben:: | Hallo Carsten,
mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben:: | (2) Unterricht in anderer Form (Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen, Schulfahrten und ähnliche Veranstaltungen) kann zeitlich begrenzt an die Stelle des in den Stundentafeln ausgewiesenen Unterrichts treten. | Ja. Das bedeutet, für die AG müssten andere Stunden ausfallen.
mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben:: | Das Stundenvolumen kann je nach individuellem Förderbedarf geringfügig über- oder unterschritten werden. | Da gehts um individuellen Förderunterricht, nicht um eine komplette Klassenstufe.
mitternacht bzw. APO-SI hat folgendes geschrieben:: | 7) Für den Unterricht sind die Unterrichtsvorgaben des Ministeriums (§ 29
SchulG) sowie die auf dieser Grundlage entwickelten schuleigenen Unterrichtsvorgaben verbindlich. | "Auf dieser Grundlage" bedeutet aber gerade nicht, dass die Schule einfach eine zusätzliche "Pflicht-AG" einrichten darf.
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So würde ich das Schulgesetz auch verstehen. Wenn die Teilnahme also verpflichtend sein soll, so müßte die Tanz-AG schon irgendeinen Bezug zur Stundentafel stehen, in der schon entweder Zeit zur Verfügung der Schulen oder aber irgendein Pflichtunterricht vorgesehen sein müßte, der aus welchen Gründen auch immer nicht erteilt werden kann. Bei einer eigentlich vorgesehen dritten Sportstunde würde das sogar Sinn machen. |
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