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Kosten des Anwalts wenn überhaupt kein Schaden.

 
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Dunja
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 22:02    Titel: Kosten des Anwalts wenn überhaupt kein Schaden. Antworten mit Zitat

Kann ein Anwalt auch dann seine Kosten bei der Gegenseite erstattet verlangen, wenn überhaupt kein Schaden bei seinem Mandant aufgetreten ist.

Beispiel aus dem Straßenverkehrsrecht: A und B haben einen "kleinen" Verkehrsunfall. Sie einigen sich die Sache ohne Haftpflichtversicherungen zu regeln, da auf beiden Seiten wohl nur geringe Schäden entstanden sind.

B beauftragt dennoch einen Anwalt mit der weiteren Abwicklung. Ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt kommt bezüglich des Fahrzeugs des B zum Ergebnis, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist.

B fordert zun von A zum einen die Kosten bezügl. des Kostenvoranschlags und desweiteren die Anwaltskosten. Zu Recht?
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Es spielt natürlich auch eine Rolle, wer inwiefern am Unfall schuld war. Aber wenn B durch den Unfall kein Schaden entstanden ist, kann er von A auch keinen Schadenersatz verlangen. Musste erst durch ein Gutachten der Werkstatt ermittelt werden, dass am Fahrzeug von B kein Schaden entstanden ist, sind die Gutachterkosten m.E. zu erstatten, soweit A Schuld am Unfall hatte. Aber RA-Kosten vermutlich nicht.

P.S. Was hat das mit Versicherungsrecht zu tun? Wurde ja hierhin verschoben Mit den Augen rollen
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

A sollte den schaden seiner versicherung melden
der versicherer prüft dann die leistungspflicht und reguliert bzw. lehnt eine schadensersatzzahlung ab.
eventuell enstehende kosten können dem versicherer erstattet werden. der SFR wird dann nicht belastet.
_________________
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
... B beauftragt dennoch einen Anwalt mit der weiteren Abwicklung. Ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt kommt bezüglich des Fahrzeugs des B zum Ergebnis, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist. ...

Es gibt auch noch die Schadensminderungspflicht. Die Autoversicherung wird sich aber sicher bestens darin auskennen. Sie kann aber nur reagieren, wenn ihr der Unfall gemeldet wird. Winken
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Dunja
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Dank an die Beitragsschreiben.

J_Denver hat folgendes geschrieben::
eventuell enstehende kosten können dem versicherer erstattet werden. der SFR wird dann nicht belastet.


Das wusst ich nicht und war Hintergrund meiner Frage. Oft will man ja bei kleinen Schäden selbst abwickeln um den SFR nicht zu belasten. Dass man trotz Meldung im SFR nicht unbedingt zunächst hoch geht war mir neu.
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