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Nutzungsgebühr??

 
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Kupka00
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Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 15:00    Titel: Nutzungsgebühr?? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

angenommen ich habe mir einen Kaffeevollautomaten gekauft, der mehrmals defekt war und auch einmal ausgetauscht worden ist! Nach dem austausch fangen die Probleme aber alle wieder an und ich fordere mein Geld zurück! Die Firma will mir das Geld zurückgeben,verlang aber eine Nutzungsgebühr von 20% vom Kaufpreis! Wie ist die Rechtslage in diesem Fall? Darf die Firma 20% vom Kaufpreis abziehen??
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

BGB hat folgendes geschrieben::
§ 346 Wirkungen des Rücktritts
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
(2) 1Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit

1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Höhe einer Nutzungsanrechnung beträgt in der Regel 0,1% vom Kaufpreis pro Tag der mängelfreien Nutzung.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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