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angenommen ich habe mir einen Kaffeevollautomaten gekauft, der mehrmals defekt war und auch einmal ausgetauscht worden ist! Nach dem austausch fangen die Probleme aber alle wieder an und ich fordere mein Geld zurück! Die Firma will mir das Geld zurückgeben,verlang aber eine Nutzungsgebühr von 20% vom Kaufpreis! Wie ist die Rechtslage in diesem Fall? Darf die Firma 20% vom Kaufpreis abziehen??
§ 346 Wirkungen des Rücktritts
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
(2) 1Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.03.08, 16:56 Titel:
Die Höhe einer Nutzungsanrechnung beträgt in der Regel 0,1% vom Kaufpreis pro Tag der mängelfreien Nutzung. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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