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A prozessiert gegen B wegen eines Verkehrsunfalls.
Im Prozess zeichnet sich eine Haftungsquote zu Lasten des A ab.
A erwägt, im Falle einer Quote seine Vollkasko in Anspruch zu nehmen.
Der jährliche Rückstufungsschaden würde bei Inanspruchnahme der Vollkasko z.B. 140 € ausmachen. Der Gesamtschaden, bis die Minimalprozente wieder erreicht sind (12 Jahre), beträgt 1.300,- €.
Angenommen, A trägt eine Mitschuld in Höhe von 30 %.
a) Wie hoch ist der vom Unfallverursacher zu tragende Rückstufungsschaden?
b) Der Rückstufungsschaden kann ja nicht geltend gemacht werden, bevor die Vollkasko nicht tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Empfiehlt sich hier ein Feststellungsanspruch?
c) Kann bei Inanspruchnahme der Vollkasko dann sofort ein Anspruch aus den 1.300,- € (ggfs. quotenmäßig) geltend gemacht werden? Schließlich geht man bei dieser Kalkulation davon aus, dass A 12 Jahre unfallfrei fährt. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Hmmm... hat mit Versicherungsrecht wenig zu tun. Habe jetzt nur geschwankt zwischen Schadensrecht, Verkehrsrecht und Zivilprozessrecht. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 04.03.08, 15:12 Titel:
Milo hat folgendes geschrieben::
Hmmm... hat mit Versicherungsrecht wenig zu tun.
Interessant. Wer würde den den Rückstufungsschaden zahlen?
Milo hat folgendes geschrieben::
Schadensrecht
Das Forum heißt 'Schadens- und Produkthaftungsrecht.
Milo hat folgendes geschrieben::
Verkehrsrecht
Ich kann mir schlicht keine Regelung in der StVO vorstellen, die in diesem Fall anwendbar wäre.
Milo hat folgendes geschrieben::
Zivilprozessrecht
Als erfahrener Nutzer hätten Sie sicherlich diesen Thread gelesen und dabei festgestellt... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Als erfahrener Nutzer hätten Sie sicherlich diesen Thread gelesen und dabei festgestellt...
naja, ich dachte nur, weil eine der zentralen Fragen lautet: "Zahlungsklage oder Feststellungsklage".
Ich machs nie wieder... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 04.03.08, 17:06 Titel:
Milo hat folgendes geschrieben::
naja, ich dachte nur, weil eine der zentralen Fragen lautet: "Zahlungsklage oder Feststellungsklage".
Ich machs nie wieder...
Kein Problem, war nicht persönlich gemeint , ich habe nur früher regelmäßig ins Zivilprozeßrecht verschiebibert, worauf mir Metzing fast die Freundschaft gekündigt hätte... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 04.03.08, 21:07 Titel:
Hallo,
ich bin zwar kein KFZ-Experte, habe aber was von einer Frist zur Schadensmeldung im Bereich Kasko von 1 Woche im Kopf.
Seit wann läuft denn das Verfahren? Ggfs. muß sich A beeilen!
Unter Zurückstellung aller Bedenken bzgl. o.G. und der 12 Jahre bliebe bei einer Haftungsquote nur der Quotenanteil bzgl. des Schadens durch die Rückstufung.
Oder sieht das von den Experten jemand anders? _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
ich bin zwar kein KFZ-Experte, habe aber was von einer Frist zur Schadensmeldung im Bereich Kasko von 1 Woche im Kopf.
Seit wann läuft denn das Verfahren? Ggfs. muß sich A beeilen!
Unter Zurückstellung aller Bedenken bzgl. o.G. und der 12 Jahre bliebe bei einer Haftungsquote nur der Quotenanteil bzgl. des Schadens durch die Rückstufung.
Oder sieht das von den Experten jemand anders?
Die Frist sei mal kein Problem. Hinsichtlich des Rückstufungsschadens dürfte auch nur eine Feststellungsklage möglich sein, da ja der tatsächliche Schaden von weiteren Faktoren in diesen 12 Jahren abhängt (z.B. Pkw-Typ etc.). Sehe ich das richtig? Theoretisch müsste die kasko dem VN dann jährlich für 12 Jahre eine Vergleichsrechnung schicken, die man dann jeweils mit Hinweis auf das Feststellungsurteil beim Gegner in Höhe von (in dem Beispiel hier) 70 % geltend macht? _________________ _______________________________________________
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